Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Grundversorger

Festlegung des Grundversorgers

Im Netzgebiet Jena führen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH die Grundversorgung mit Erdgas durch (Feststellung zum 1. Juli 2009).

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG  ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde schriftlich mitzuteilen.