Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Veröffentlichungspflichten Erneuerbare-Energien-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2009 ist eine novellierte Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Die nach § 52 EEG zu veröffentlichenden Angaben entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) 50Hertz Transmission GmbH.
Bitte verwenden Sie dazu folgenden Link: www.50hertz-transmission.net

Weiterhin können Sie hier den Bericht nach § 52 Abs. 1 EEG der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2011 herunterladen.

Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage

Informationen zur Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage finden Sie unter folgendem Link:

Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage