In den Netzgebieten Jena und Pößneck führen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck die Grundversorgung mit Strom durch (Feststellung zum 1. Juli 2009).
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde schriftlich mitzuteilen.