Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Ausschreibung 2011

Der Zuschlag zur Beschaffung der Netzverluste für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.12.2011 erfolgte am 12.11.2010 zu einem Preis in Höhe von 51,49 €/MWh.

Durchführungshinweise Ausschreibung Verlustenergie 2011

1) Allgemein
Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH schreiben ihre Verlustenergie für das Kalenderjahr 2011 in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren nach BK6-08-006 aus.

Die Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2011“ und den „Stromliefervertrag für Verlustenergie“ an.

• Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie 2011 (PDF-Datei)
• Angebotsformular (PDF-Datei)
• Stromliefervertrag (PDF-Datei)
• Prognose Netzverluste 2011 (Excel-Datei)

2) Teilnahmevoraussetzung
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Bieter einen gültigen (Unter-) Bilanzkreis in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH führt bzw. die gültige Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH besitzt.

3) Angebotsabgabe
Angebote sind am Ausschreibungstag bis 12:00 Uhr unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Angebotsformular, an folgende Faxnummer zu senden:
 + 49 3641 688 265

Den Ausschreibungszeitraum werden die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH per Mail allen ihr bekannten Bilanzkreisverantwortlichen und Teilnehmern vergangener Ausschreibungen mitteilen.
 
4) Vergabe
Die Vergabe erfolgt am Ausschreibungstag bis 13:00 Uhr.

Der Zuschlag für die Lieferung von Verlustenergie wird von den Stadtwerken Energie Jena Pößneck GmbH dem Gebot zugesprochen, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die minimalsten Gesamtkosten ausweist. Hierfür ist der vom Bieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend. Bei Preisgleichheit mehrerer Angebote erhält das Angebot den Zuschlag, welches zeitlich als erstes den Stadtwerken Energie Jena Pößneck GmbH vorlag.

Der Netzbetreiber behält sich vor, eine Preisobergrenze notariell zu hinterlegen und auf dieser Grundlage bei der Vergabe die Angebote nicht zu berücksichtigen, deren Angebotspreis diese Preisobergrenze überschreitet.