Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Abwassergebühren

gültig ab 1. Januar 2008

Auf Grundlage des § 12 ff. seiner Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) erhebt der Zweckverband JenaWasser für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsein-richtung im Rahmen der in der Entwässerungssatzung (EWS) geregelten Abwasserbeseitigung fol-gende Gebühren:

Einleitungsgebühr für Schmutzwasser

  • 1,59 €/m³ bei Anschluss an eine zentrale biologische Kläranlage (Volleinleiter)
  • 0,63 €/m³ ohne zentrale Klärung des Schmutzwassers für das angeschlossene Grundstück (Teileinleiter)

 
Beseitigungsgebühr für Abwasser

  • 14,00 €/m³ für Abwasser aus einer abflusslosen Grube
  • 28,41 €/m³ für Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Hauskläranlage
  • 10,25 €        Zuschlag für außerplanmäßige Abfuhr auf Kundenwunsch


Kommunalabgabe

  • 0,61 €/m³ für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind (Direkteinleiter)


Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser

  • 0,59 € pro m² Grundstücksfläche und Jahr
  • Die der Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser zugrunde liegende Grundstücksfläche wird mit folgenden Abflussbeiwerten gewichtet:

Grundfläche unter dem Dach

geneigte und Flachdächer:   100 % (Faktor 1,0)

begrünte Dächer:                 40 % (Faktor 0,4)

befestigte Flächen

Asphalt, Beton, verfugte Platten,
verfugtes Pflaster o.ä.:        100 % (Faktor 1,0)

Betonverbundsteine,
unverfugte Platten, o.ä.:       60 % (Faktor 0,6)

Rasengittersteine, Schotter,Kies, 
Asche, Öko-Pflaster:             10 % (Faktor 0,1) 


Grundgebühren für die Abwasserentsorgung

            Nenndurchfluss des Wasserzählers   € pro Jahr  
            2,5 m³/h     60,00  
            6,0 m³/h     144,00  
            10,0 m³/h     240,00  
            15,0 m³/h normal/Verbund   360,00  
            40,0 m³/h normal/Verbund   960,00  
            60,0 m³/h normal/Verbund   1.440,00  
            150,0 m³/h normal/Verbund   3.600,00  
            200,0 m³/h normal/Verbund   4.800,00  

 

Abwassergebühren und Kommunlabgabe sind umsatzsteuerfrei.