Ihr Gebührenbescheid setzt sich zusammen aus den Wasser- und den Abwassergebühren.
Abwassergebühren (Einleitungsgebühr, Grundgebühr, Beseitigungsgebühr, Kommunalgebühren) sind mehrwertsteuerfrei.
Verbrauchsgebühr Wasserbezug
Die Verbrauchsgebühr ist der Betrag, der für die entnommene Menge Trinkwasser zu zahlen ist.
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Grundgebühr Wasserbezug
Die Grundgebühr ist für die Vorhaltung von Trinkwasser inklusive Betreibung und Wartung des Netzes sowie für die Ablesung, Kontrolle, Eichung, Wechsel und den Einbau der Wasserzähler zu entrichten.
= Netto-Gebühren
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Umsatzsteuer (z.Zt. 7 %)
Die zu entrichtende Umsatzsteuer, deren Satz der Gesetzgeber festlegt, wird zu den Netto-Gebühren hinzugerechnet.
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Einleitungsgebühr Abwasser
Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Abwassers. Sie wird berechnet auf die eingeleitete Menge und ist umsatzsteuerfrei.
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Einleitungsgebühr Niederschlagswasser
Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Niederschlagswassers. Berechnet wird sie auf die versiegelte und an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche. Sie ist umsatzsteuerfrei.
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Grundgebühr Abwasser
Diese Grundgebühr ist für die Vorhaltung des Abwasserentsorgungssystems inklusive Betreibung und Wartung zu entrichten. Die Grundgebühr ist umsatzsteuerfrei.
= zu entrichtende Gebühren
Diese Gebühren sind von Ihnen zu zahlen.