Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Gebührenerläuterung

Ihr Gebührenbescheid setzt sich zusammen aus den Wasser- und den Abwassergebühren.

Abwassergebühren (Einleitungsgebühr, Grundgebühr, Beseitigungsgebühr, Kommunalgebühren) sind mehrwertsteuerfrei.

 

Erläuterung der Gebührenbestandteile

Verbrauchsgebühr Wasserbezug

Die Verbrauchsgebühr ist der Betrag, der für die entnommene Menge Trinkwasser zu zahlen ist.

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Grundgebühr Wasserbezug

Die Grundgebühr ist für die Vorhaltung von Trinkwasser inklusive Betreibung und Wartung des Netzes sowie für die Ablesung, Kontrolle, Eichung, Wechsel und den  Einbau der Wasserzähler zu entrichten.

= Netto-Gebühren

+

Umsatzsteuer (z.Zt. 7 %)

Die zu entrichtende Umsatzsteuer, deren Satz der Gesetzgeber festlegt, wird zu den Netto-Gebühren hinzugerechnet.

+

Einleitungsgebühr Abwasser

Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Abwassers. Sie wird berechnet auf die eingeleitete Menge und ist umsatzsteuerfrei.

+

Einleitungsgebühr Niederschlagswasser

Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Niederschlagswassers. Berechnet wird sie auf die versiegelte und an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche. Sie ist umsatzsteuerfrei.

+

Grundgebühr Abwasser

Diese Grundgebühr ist für die Vorhaltung des Abwasserentsorgungssystems inklusive Betreibung und Wartung zu entrichten. Die Grundgebühr ist umsatzsteuerfrei.

= zu entrichtende Gebühren

Diese Gebühren sind von Ihnen zu zahlen.