Erdgas
Individuelle Verträge für individuelle Ansprüche - dafür haben wir verschiedene Angebote. Gern beraten wir Sie, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen passt.
Information für Kunden von FlexStrom, FlexGas, OptimalGrün und Löwenzahn Energie
Fragen und Antworten für betroffene Kunden.
Seit dem 19. April 2013, 0:00 Uhr, haben die FlexStrom AG, die Löwenzahn Energie GmbH und die OptimalGrün GmbH die Belieferung ihrer Kunden mit Strom eingestellt. Sämtliche Kunden werden seitdem von ihren Grundversorgern mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung beliefert.
Seit dem 24. bzw. 25. April 2013 betrifft die Versorgungseinstellung auch die Gaskunden der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH. Sämtliche Kunden dieser Unternehmen werden deshalb auch von ihren Grundversorgern im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas beliefert.
Sofern wir nachfolgend von FlexStrom/FlexGas sprechen, gelten die Aussagen entsprechend für die Lieferanten Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH.
1. Ich habe erfahren, dass FlexStrom/FlexGas die Strom- oder Gaslieferung
für alle Kunden eingestellt hat. Werde ich jetzt automatisch von den
Stadtwerken Energie Jena-Pößneck beliefert?
- Wir garantieren die weitere Belieferung der betroffenen Kunden.
- Da FlexStrom/FlexGas die Versorgung eingestellt hat, übernehmen die
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck als zuständiger Grund- und
Ersatzversorger in Jena und Pößneck Ihre Belieferung zu den allgemeinen Preisen und Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung. - In einigen zum Netzgebiet der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck gehörenden Umlandgemeinden übernimmt diese Aufgabe die E.ON Thüringer Energie AG.
2. Welche Konditionen hat die Grund- und Ersatzversorgung?
Wir haben Ihnen die Preise für der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden zusammengestellt (Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.):
Strom | Gas |
|---|---|
Preise Privatkunden Jena (brutto): | Preise Privatkunden Jena (brutto): |
Preise Privatkunden Pößneck (brutto) | Preise Privatkunden Pößneck (brutto) |
Preise Gewerbekunden Jena (netto): | Preise Gewerbekunden Jena (netto): |
Preise Gewerbekunden Pößneck (netto) | Preise Gewerbekunden Pößneck (netto) |
3. Was ist, wenn ich nicht zu den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck
wechseln möchte?
- Als zuständiger Grund- und Ersatzversorger sind wir verpflichtet, Ihre Belieferung sicher zu stellen. Die Ersatzversorgung ist auf 3 Monate beschränkt und endet für Strom am 18. Juli 2013 und für Gas am 23. bzw. 24. Juli 2013. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich jederzeit einen neuen Lieferanten zu suchen.
- Die Ersatzversorgung muss von Ihnen nicht gekündigt werden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Lieferanten suchen und dort einen Vertrag abschließen.
4. Kann ich bei FlexStrom/FlexGas kündigen?
- Hierzu berät Sie die Verbraucherzentrale Thüringen unter: http://www.vzth.de/flextrom-insolvenz--stromkunden-sollten-ruhe-bewahren-2
5. Empfehlen Sie mir, bei FlexStrom/FlexGas zu kündigen?
- Wir dürfen und können Ihnen keine Empfehlung aussprechen. Sie müssen für sich prüfen, ob eine Kündigung für Sie vorteilhaft ist.
- Die Einstellung Ihrer Belieferung durch FlexStrom/FlexGas führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Vertrag mit FlexStrom/FlexGas beendet ist. Neben der Grund- und Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck besteht Ihr Liefervertrag mit FlexStrom/FlexGas fort.
- Wenn Sie diesen Zustand nicht wünschen, sollten Sie überlegen, Ihren Liefervertrag mit FlexStrom/FlexGas zu kündigen. Zu den Kündigungsmodalitäten können wir leider keine Aussage treffen, da uns die Kündigungsrechte Ihres Vertrages mit FlexStrom/FlexGas nicht bekannt sind. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
- Zur ausführlicheren Beratung können Sie sich an die Verbraucherzentrale Thüringen (http://www.vzth.de/flextrom-insolvenz--stromkunden-sollten-ruhe-bewahren-2) oder an einen Rechtsanwalt wenden.
- Sollten Sie sich für ein Produkt von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck entscheiden, werden wir die Kündigung im Wege des Lieferantenwechsels selbstverständlich für Sie übernehmen.
6. Welches Produkt empfehlen mir die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck
als Alternative zur Ersatzversorgung?
- Unsere Produkte sind so individuell wie Sie selbst. Denn wir haben sie an Ihren Bedürfnissen ausgerichtet: Ob Sie sich für „Normalstrom“, „Normalgas“ oder eher für Ökoprodukte interessieren. Ob Sie sich die Preise langfristig über einen Festpreis sichern wollen oder ein flexibles Produkt wünschen.
Unsere Stromprodukte
• JenaStrom///Fest das Festpreisprodukt
• JenaStrom///Exakt fester Energiepreis, transparente Preisdetails, volle
Kostenkontrolle
• JenaStrom///Mini für Wenigverbraucher (Kleingärten, Garagen)
• JenaStrom///Wärme zum Heizen mit Strom
• jenatur Strom unser Ökostromprodukt zum kleinen Preis
• jenatur Strom plus unser Ökostromprodukt mit garantierter Förderung von
Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Energiequellen
Unsere Erdgasprodukte
• JenaGas12 oder JenaGas24 das Gas für Preisbewuste
• JenaGas Aktiv das Gas für Marktbewusste
• Jenatur Gas das Gas für Umweltbewusste
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, welches Produkt am besten zu Ihnen passt. Sie erreichen uns unter 03641 688 366 oder 688-386.
7. Kann ich Verträge mit den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck auch
telefonisch abschließen?
- Unser Kundenservice berät Sie unter 03641 688 366 oder 688-386 gern zu unseren Produkten und Verträgen.
- Der telefonische Abschluss von Verträgen ist jedoch leider nicht möglich.
- Alle ehemaligen FlexStrom/FlexGas-Kunden, die von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck in der Ersatzversorgung beliefert werden, werden angeschrieben.
- Um Ihren Vertrag bei FlexStrom/FlexGas für Sie kündigen zu können, benötigen wir einen Vertrag mit Ihnen. Daher bitten wir Sie, die dem Schreiben beigefügten Vertragsangebote unterschrieben an uns zurück zu senden.
8. Ich möchte zu den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck. Sollte ich parallel
bei FlexStrom/FlexGas kündigen?
- Wenn Sie mit den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck einen neuen Strom- Gasliefervertrag abschließen, veranlassen wir im Wege des Lieferantenwechsels die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags mit FlexStrom/FlexGas.
9. Kann mich FlexStrom/FlexGas wieder kurzfristig versorgen, wenn ich bei
Ihnen in der Ersatzversorgung bleibe und keinen längerfristigen Vertrag
abschließe?
- Ob FlexStrom/FlexGas zu einem späteren Zeitpunkt wieder Energie liefern kann, ist uns nicht bekannt.
- Die Einstellung Ihrer Belieferung durch FlexStrom/FlexGas führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Vertrag mit FlexStrom/FlexGas beendet ist. Neben der Grund- und Ersatzversorgung durch uns besteht der Liefervertrag mit FlexStrom/FlexGas fort. Wenn Sie diesen Zustand nicht wünschen, können Sie Ihren Liefervertrag mit FlexStrom/FlexGas kündigen.
10. Kann mich FlexStrom/FlexGas wieder kurzfristig versorgen, wenn ich
einen Sondervertrag unterschreibe?
- Nein. Wenn Sie mit den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck einen neuen Strom-/Gasliefervertrag abschließen, veranlassen wir im Wege des Lieferantenwechsels die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags mit FlexStrom/FlexGas.
- Mit der Kündigung des Vertrags entfällt für FlexStrom/FlexGas die Möglichkeit, die Belieferung wieder aufzunehmen.
11. Muss ich FlexStrom/FlexGas weiter Abschläge bezahlen?
- Hierzu berät Sie die Verbraucherzentrale Thüringen unter: http://www.vzth.de/flextrom-insolvenz--stromkunden-sollten-ruhe-bewahren-2
12. Was passiert jetzt mit meiner Vorauskasse?
- Die Erstattung der Vorauskasse müssen Sie direkt bei FlexStrom/FlexGas geltend machen. Gegebenenfalls sollten Sie hierfür anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
13. Wird die Vorauskasse von FlexStrom/FlexGas mit den neuen
Abschlägen der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck verrechnet?
- Nein. Ihre Vorauskasse wird nicht mit den neuen Abschlägen der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck verrechnet.
- Die Erstattung der Vorauskasse müssen Sie direkt bei FlexStrom/FlexGas geltend machen. Gegebenenfalls sollten Sie hierfür anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
14. Ich habe schon bei FlexStrom/FlexGas gekündigt, der Lieferbeginn bei
den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck liegt jedoch auf Grund der
Kündigungsfristen erst in der Zukunft. Kann ich schon früher zu den
Stadtwerken Energie Jena-Pößneck wechseln?
- Durch die Einstellung der Belieferung durch FlexStrom/FlexGas übernehmen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck mit sofortiger Wirkung Ihre Versorgung mit Strom/Gas zu den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung.
15. Wie erfolgt die Abgrenzung meines Zählerstandes?
- Alle betroffenen Kunden erhalten ein Informationsschreiben von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck als zuständigem Verteilnetzbetreiber über die Kündigung des Netzzugangs und zur gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme der Energieversorgung durch die Grundversorger.
- Darin empfehlen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck, den Zählerstand sofort abzulesen und an die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck zu melden.
- Dazu liegt den Schreiben ein entsprechender Vordruck bei, der kostenfrei in einem Fensterbriefumschlag an uns zurückgesendet werden kann.
- Wird der Zählerstand nicht per Antwortformular an uns geschickt, bilden wir Ersatzwerte auf Basis einer Schätzung.

