Wenn Sie Erdgas zur Erzeugung von Wärme und/oder elektrischem Strom verwenden, zahlen Sie je verbrauchte Kilowattstunde 0,55 Cent Mineralölsteuer.
Bitte beachten Sie folgenden Auszug aus der Durchführungsverordnung zum Mineralölsteuergesetz, zu dessen Angabe uns der Gesetzgeber verpflichtet:
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."