Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung

Mit Wirkung zum 8. November 2006 erfolgt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG sowie die Ersatzversorgung gemäß § 38 Abs. 1 EnWG auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)".

GasGVV (als pdf-Dokument)

Die GasGVV gilt auch für alle noch bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden, die nach dem 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, mit dem Tag des Inkrafttretens der GVV (vgl. §§ 1 Abs. 1 Satz 4 GasGVV) sowie für alle noch bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden, die bis einschließlich dem 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, seit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Vertragsanpassung vom 23. November 2006 durch die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH. 

Ergänzende und Besondere Bedingungen

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der GasGVV gelten die nachstehenden Ergänzenden und Besonderen Bedingungen.

Für das Netzgebiet Jena:

Ergänzende Bedingungen (als pdf-Dolument)

Besondere Bedingungen (als pdf-Dokument)

Für das Netzgebiet Pößneck:

Ergänzende Bedingungen (als pdf-Dokument)

Besondere Bedingungen (als pdf-Dokument)

Sonstiges

Die AVBGasV gilt nur für Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung, soweit nicht die GasGVV und die NDAV zum Vertragsbestanteil erhoben worden sind.

 AVBGasV (als pdf-Dolument)