Ersatzversorgung
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Solange der Kunde keinen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, wird er für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
