Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG

Im Rahmen des seit Juli 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind alle Stromversorger verpflichtet, die Anteile der einzelnen Energieträger am jeweiligen Strommix anzugeben. Diese Information ist auch Bestandteil Ihrer Verbrauchsabrechnung.

Strommix der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck in 2010

(Stand: 1. November 2011)