Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV).
Als Kunde der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck zahlen Sie wie fast alle Verbraucher deutschlandweit auf jede verbrauchte Kilowattstunde die Stromsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe. Der Regelsteuersatz (z.B. für Haushaltskunden) beträgt 2,05 Cent (netto) je Kilowattstunde. Eine Ausnahme bildet das produzierende Gewerbe mit 1,23 Cent je Kilowattstunde.
Die Stromsteuer wurde am 1. April 1999 im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in Deutschland eingeführt. Sie ist damit die jüngste aller Verbrauchssteuern. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2005 rund 6,5 Milliarden Euro.