Mit Wirkung zum 8. November 2006 erfolgt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG sowie die Ersatzversorgung gemäß § 38 Abs. 1 EnWG auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)".
StromGVV (als pdf-Dokument)
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen.
Ergänzende Bedingungen (gültig ab 1.10.2010)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen und sonstigen Dienstleistungen