Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung

Mit Wirkung zum 8. November 2006 erfolgt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG sowie die Ersatzversorgung gemäß § 38 Abs. 1 EnWG auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)".

StromGVV (als pdf-Dokument)

Die StromGVV gilt auch für alle noch bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden, die nach dem 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind, mit dem Tag des Inkrafttretens der GVV (vgl. §§ 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV) sowie für alle noch bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden, die bis einschließlich dem 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind, seit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Vertragsanpassung vom 23. November 2006 durch die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen. 

Ergänzende Bedingungen (als pdf-Dolument)