Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

So setzt sich der Strompreis zusammen:

Arbeitspreis (netto)

Der Arbeitspreis ist der Betrag, der unmittelbar für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) zu zahlen ist. Er beinhaltet u.a. die vom Gesetzgeber vorgegebene Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netznutzungsentgelte sowie Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

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Grundpreis (netto)

Mit dem Grundpreis werden die Kosten für die ständige Bereithaltung von Strom abgegolten. Ebenso deckt der Grundpreis die Kosten für die Messung des Verbrauchs, die Ablesung, die Abrechnung und das Inkasso. All diese Kostenbestandteile sind bei unseren Angeboten ohne Grundpreis in den Arbeitspreis einkalkuliert.

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Verrechnungspreis für eine Schaltuhr oder einen Wandlersatz, sofern vorhanden (netto).

Bei Preisen oder Abkommen, die den Einsatz einer Schaltuhr erfordern (z.B. zur Freigabe des Ladestromes bei Nachtstromspeicherheizungen) wird zusätzlich zum Grundpreis ein Verrechnungspreis für die Schaltuhr erhoben. Dies gilt analog bei eingebauten Wandlern.

= Stromkosten (netto)

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Umsatzsteuer

Der zu entrichtende Umsatzsteuersatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und zu den Netto-Stromkosten hinzu gerechnet.

= Stromkosten (brutto)

Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.