Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Gebührenerläuterung

Ihr Gebührenbescheid setzt sich zusammen aus den Wasser- und Abwassergebühren.

Bei den aufgeführten Wassergebühren ist in den Bruttobeträgen die zur Zeit gültige Umsatzsteuer von 7 Prozent enthalten.

 

Erläuterung der Gebührenbestandteile

Verbrauchsgebühr Wasserbezug

Die Verbrauchsgebühr ist der Betrag, der für die entnommene Menge Trinkwasser zu zahlen ist.

+ Grundgebühr Wasserbezug

Die Grundgebühr ist für die Vorhaltung von Trinkwasser inklusive Betreibung und Wartung des Netzes sowie für die Ablesung, Kontrolle, Eichung, Wechsel und den Einbau der Wasserzähler zu entrichten.

= Netto-Gebühren

+

Umsatzsteuer (z.Zt. 7 Prozent)

Die zu entrichtende Umsatzsteuer, deren Satz der Gesetzgeber festlegt, wird zu den Netto-Gebühren hinzugerechnet.

+

Einleitungsgebühr Abwasser

Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Abwassers. Sie wird berechnet auf die eingeleitete Menge und ist umsatzsteuerfrei.

+

Einleitungsgebühr Niederschlagswasser

Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Regenwassers. Berechnet wird sie auf die versiegelte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche. Sie ist umsatzsteuerfrei.

+

Grundgebühr Abwasser

Diese Grundgebühr ist für die Vorhaltung des Abwasserentsorgungssystems inklusive Betreibung und Wartung zu entrichten. Die Grundgebühr ist umsatzsteuerfrei.

= zu entrichtende Gebühren

Diese Gebühren sind von Ihnen zu zahlen.