Ihr Gebührenbescheid setzt sich zusammen aus den Wasser- und Abwassergebühren.
Bei den aufgeführten Wassergebühren ist in den Bruttobeträgen die zur Zeit gültige Umsatzsteuer von 7 Prozent enthalten.
Verbrauchsgebühr Wasserbezug
Die Verbrauchsgebühr ist der Betrag, der für die entnommene Menge Trinkwasser zu zahlen ist.
+ Grundgebühr Wasserbezug
Die Grundgebühr ist für die Vorhaltung von Trinkwasser inklusive Betreibung und Wartung des Netzes sowie für die Ablesung, Kontrolle, Eichung, Wechsel und den Einbau der Wasserzähler zu entrichten.
= Netto-Gebühren
+
Umsatzsteuer (z.Zt. 7 Prozent)
Die zu entrichtende Umsatzsteuer, deren Satz der Gesetzgeber festlegt, wird zu den Netto-Gebühren hinzugerechnet.
+
Einleitungsgebühr Abwasser
Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Abwassers. Sie wird berechnet auf die eingeleitete Menge und ist umsatzsteuerfrei.
+
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser
Diese Gebühr zahlen Sie für die Entsorgung Ihres Regenwassers. Berechnet wird sie auf die versiegelte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche. Sie ist umsatzsteuerfrei.
+
Grundgebühr Abwasser
Diese Grundgebühr ist für die Vorhaltung des Abwasserentsorgungssystems inklusive Betreibung und Wartung zu entrichten. Die Grundgebühr ist umsatzsteuerfrei.
= zu entrichtende Gebühren
Diese Gebühren sind von Ihnen zu zahlen.