Der Gebäude-Energieausweis
Bereits heute ist ein Energieausweis beim Bau neuer Häuser oder bei Modernisierung Pflicht. Ab dem 1. Juli 2008 wird er schrittweise auch bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf bestehender Gebäude zum Muss. Zunächst für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden - für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Die Ausweispflicht für Nicht-Wohngebäude gilt ab 1. Juli 2009.
Der Gebäude-Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Verbrauchs- oder bedarfsorientiert
Der verbrauchsorientierte Energieausweis berücksichtigt alle witterungsbereinigten Verbrauchskennwerte und das Nutzerverhalten der vergangenen drei Jahre.
Nachteil: Für Vermieter ist es bei einzelversorgten Wohnungen sehr aufwendig, die Verbrauchsdaten aller Mieter drei Jahre rückwirkend zu ermitteln.
Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf technischen Kennzahlen und bezieht alle Faktoren mit ein, die den Energiebedarf bestimmen.
Vorteil: Verbrauchsdaten werden nicht benötigt - benötigt werden nur grundlegende Informationen/Angaben zu den entsprechenden Gebäuden.
Wir unterstützen Sie
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist als Online-Variante eine sehr einfache und kostengünstige Lösung. Daher bieten wir allen Hauseigentümern diesen Energieausweis an.


