Fragen und Antworten für betroffene Kunden.
Seit dem 19. April 2013, 0:00 Uhr, haben die FlexStrom AG, die Löwenzahn Energie GmbH und die OptimalGrün GmbH die Belieferung ihrer Kunden mit Strom eingestellt. Sämtliche Kunden werden seitdem von ihren Grundversorgern mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung beliefert.
Seit dem 24. bzw. 25. April 2013 betrifft die Versorgungseinstellung auch die Gaskunden der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH. Sämtliche Kunden dieser Unternehmen werden deshalb auch von ihren Grundversorgern im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas beliefert.
Sofern wir nachfolgend von FlexStrom/FlexGas sprechen, gelten die Aussagen entsprechend für die Lieferanten Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH.
1. Ich habe erfahren, dass FlexStrom/FlexGas die Strom- oder Gaslieferung
für alle Kunden eingestellt hat. Werde ich jetzt automatisch von den
Stadtwerken Energie Jena-Pößneck beliefert?
2. Welche Konditionen hat die Grund- und Ersatzversorgung?
Wir haben Ihnen die Preise für der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden zusammengestellt (Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.):
Strom | Gas |
|---|---|
Preise Privatkunden Jena (brutto): | Preise Privatkunden Jena (brutto): |
Preise Privatkunden Pößneck (brutto) | Preise Privatkunden Pößneck (brutto) |
Preise Gewerbekunden Jena (netto): | Preise Gewerbekunden Jena (netto): |
Preise Gewerbekunden Pößneck (netto) | Preise Gewerbekunden Pößneck (netto) |
3. Was ist, wenn ich nicht zu den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck
wechseln möchte?
4. Kann ich bei FlexStrom/FlexGas kündigen?
5. Empfehlen Sie mir, bei FlexStrom/FlexGas zu kündigen?
6. Welches Produkt empfehlen mir die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck
als Alternative zur Ersatzversorgung?
Unsere Stromprodukte
• JenaStrom///Fest das Festpreisprodukt
• JenaStrom///Exakt fester Energiepreis, transparente Preisdetails, volle
Kostenkontrolle
• JenaStrom///Mini für Wenigverbraucher (Kleingärten, Garagen)
• JenaStrom///Wärme zum Heizen mit Strom
• jenatur Strom unser Ökostromprodukt zum kleinen Preis
• jenatur Strom plus unser Ökostromprodukt mit garantierter Förderung von Anlagen
zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Energiequellen
Unsere Erdgasprodukte
• JenaGas12 oder JenaGas24 das Gas für Preisbewusste
• JenaGas Aktiv das Gas für Marktbewusste
• Jenatur Gas das Gas für Umweltbewusste
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, welches Produkt am besten zu Ihnen passt. Sie erreichen uns unter 03641 688 366 oder 688-386.
7. Kann ich Verträge mit den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck auch
telefonisch abschließen?
8. Ich möchte zu den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck. Sollte ich parallel
bei FlexStrom/FlexGas kündigen?
9. Kann mich FlexStrom/FlexGas wieder kurzfristig versorgen, wenn ich bei
Ihnen in der Ersatzversorgung bleibe und keinen längerfristigen Vertrag
abschließe?
10. Kann mich FlexStrom/FlexGas wieder kurzfristig versorgen, wenn ich
einen Sondervertrag unterschreibe?
11. Muss ich FlexStrom/FlexGas weiter Abschläge bezahlen?
12. Was passiert jetzt mit meiner Vorauskasse?
13. Wird die Vorauskasse von FlexStrom/FlexGas mit den neuen
Abschlägen der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck verrechnet?
14. Ich habe schon bei FlexStrom/FlexGas gekündigt, der Lieferbeginn bei
den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck liegt jedoch auf Grund der
Kündigungsfristen erst in der Zukunft. Kann ich schon früher zu den
Stadtwerken Energie Jena-Pößneck wechseln?
15. Wie erfolgt die Abgrenzung meines Zählerstandes?
Wie kann ich mich für die Versorgung mit Energie anmelden?
Der bequemste Weg zur Anmeldung ist der Punkt "Service online" auf unserer Internetseite. Sie können aber auch gern per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers, das Datum und den Zählerstand zum Versorgungsbeginn (Übergabeprotokoll). Natürlich sind wir auch gern in unseren Servicebüros persönlich für Sie da.
Ich ziehe um, was muss ich beachten?
Wenn Sie umziehen, brauchen wir von Ihnen - nicht von Ihrem Vermieter - eine schriftliche Kündigung des Versorgungsvertrags. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Wenn Sie innerhalb von Jena oder Pößneck umziehen, können Sie zur Kündigung auch gleich die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle (Wohnung) mit abgeben. Unser Tipp: Melden Sie uns nach der Übergabe Ihrer bisherigen Wohnung Zählerstände und neue Anschrift, damit wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen können. Sie wünschen mehr Informationen rund ums Thema Umzug? Hier gibt's weitere nützliche Tipps. Außerdem halten wir für Sie in unseren Servicebüros kostenfrei unseren Ratgeber "Spielend umziehen" bereit.
Wie bekomme ich meine Gutschrift aus der Abrechnung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Sollten Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie uns zunächst Ihre Bankverbindung mitteilen - erst dann können wir den Betrag überweisen.
In meiner Jahresrechnung sind nur 10 Zahlungen berücksichtigt, obwohl ich doch jeden Monat im Jahr für Energie bezahle. Stimmt meine Rechnung nicht?
Die Rechnung stimmt. Trotzdem ist die Frage verständlich: Hat ein Jahr doch 12 und nicht nur 10 Monate. Hintergrund: Pro Jahr lesen wir jeweils in einem Monat Ihren Zählerstand ab; im darauf folgenden Monat erstellen wir die Jahresrechnung. In diesen beiden Monaten verlangen wir von Ihnen keine Abschläge, sondern teilen Ihre Jahreskosten für Energie zu gleichen Teilen in 10 Monatsabschläge auf. Dabei versuchen wir immer an Hand Ihres Verbrauchs und der Preise fürs kommende Jahr so zu kalkulieren, dass Ihnen im nächsten Jahr keine Nachzahlungen entstehen.
Wie kann ich fällige Rechnungen und Abschläge bei den Stadtwerken bezahlen?
Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung per Einzugsermächtigung. Das bedeutet, dass wir die Beträge für die Strom-, Gas-, Wärme-, Wasser- oder Abwasserrechnung und -Abschläge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto einziehen. Dadurch sparen Sie und wir nicht nur Zeit - sondern auch Kosten. Weiterer Vorteil: Ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung wird zur Fälligkeit automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Sie können fällige Abschläge/Rechnungen aber auch jeden Monat per Überweisung tätigen oder im Ausnahmefall in unseren Servicebüros in bar einzahlen.
Warum wird der Jahresverbrauch in mehrere Zeiträume aufgeteilt?
Bei Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile sind wir gesetzlich verpflichtet, den für die neuen Preise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen. Gern können Sie bei einer Preisänderung aber auch selbst den aktuellen Zählerstand ablesen und an uns übermitteln - dann beziehen wir diesen bei der Abrechnung mit ein. Aus buchhalterischen Gründen nehmen wir zum Jahresende eine Abgrenzung des Verbrauches vor.
Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung wie zum Beispiel für Messung und Abrechnung. Er kann in Abhängigkeit von der bereitgestellten Leistung an der Verbrauchsstelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell. Ausführlichere Informationen zu Preisbestandteilen von Strom, Gas und Wärme finden Sie auch hier.
Kann ich eine Nachzahlung in mehreren Teilbeträgen leisten?
Eine Zahlung in (zum Beispiel unterschiedlich hohen) Teilbeträgen ist leider nicht möglich. Grundsätzlich sind per Gesetz Nachzahlungen zur Fälligkeit und in voller Höhe zu begleichen. Gern können wir jedoch mit Ihnen auf Antrag und nach eingehender Prüfung eine Ratenzahlung vereinbaren.
Mein Abschlag ist zu hoch oder zu niedrig, wie kann ich das ändern?
Eine Absenkung der Abschläge ist nur möglich, wenn Ihr Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Abschläge überprüfen und entsprechend ändern. Auch eine Erhöhung der Abschläge ist zu jeder Zeit möglich.
Muss ich zur Ablesung der Zähler anwesend sein?
Nicht zwingend. Sie können uns Ihren Zählerstand auch per E-Mail, telefonisch, übers Internet oder schriftlich mitteilen. Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Rechtzeitig vor der Ablesung informieren wir Sie über den genauen Termin. Am Tag der Ablesung sind unsere Außendienstmitarbeiter vormittags und nachmittags vor Ort und lesen die Zähler ab. Bei Abwesenheit können Sie den Zählerstand sichtbar an der Wohnungstür anbringen. Treffen wir Sie zwei Mal nicht an, hinterlegen wir eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten. So können Sie den Zählerstand selbst aufschreiben und an uns schicken. Fehlt Ihr Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Kunden geschätzt.