Wie kann ich mich für die Versorgung mit Energie anmelden?
Der bequemste Weg zur Anmeldung ist der Punkt "Service online" auf unserer Internetseite. Sie können aber auch gern per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers, das Datum und den Zählerstand zum Versorgungsbeginn (Übergabeprotokoll). Natürlich sind wir auch gern in unseren Servicebüros persönlich für Sie da.
Welcher Strom- oder Erdgasvertrag ist für mich der richtige?
Individuelle Verträge für individuelle Ansprüche - dafür haben wir für Sie verschiedene Angebote. Welches für Sie das richtige ist, hängt von Ihren persönlichen Verbrauchsgewohnheiten und der Jahresabnahmemenge ab. Nutzen Sie unsere Preisrechner, um zu erfahren, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen passt. Natürlich beraten wir Sie gern auch telefonisch oder persönlich.
Ich ziehe um, was muss ich beachten?
Wenn Sie umziehen, brauchen wir von Ihnen - nicht von Ihrem Vermieter - eine schriftliche Kündigung des Versorgungsvertrags. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Wenn Sie innerhalb von Jena oder Pößneck umziehen, können Sie zur Kündigung auch gleich die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle (Wohnung) mit abgeben. Unser Tipp: Melden Sie uns nach der Übergabe Ihrer bisherigen Wohnung Zählerstände und neue Anschrift, damit wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen können. Sie wünschen mehr Informationen rund ums Thema Umzug? Hier gibt's weitere nützliche Tipps. In unseren Servicebüros halten wir für Sie außerdem kostenfrei unseren Ratgeber "Spielend umziehen" bereit.
Wie bekomme ich meine Gutschrift aus der Abrechnung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Sollten Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie uns zunächst Ihre Bankverbindung mitteilen - erst dann können wir den Betrag überweisen.
In meiner Jahresrechnung sind nur 10 Zahlungen berücksichtigt, obwohl ich doch jeden Monat im Jahr für Energie bezahle. Stimmt meine Rechnung nicht?
Die Rechnung stimmt. Trotzdem ist die Frage verständlich: Hat ein Jahr doch 12 und nicht nur 10 Monate. Hintergrund: Pro Jahr lesen wir jeweils in einem Monat Ihren Zählerstand ab; im darauf folgenden Monat erstellen wir die Jahresrechnung. In diesen beiden Monaten verlangen wir von Ihnen keine Abschläge, sondern teilen Ihre Jahreskosten für Energie zu gleichen Teilen in 10 Monatsabschläge auf. Dabei versuchen wir immer an Hand Ihres Verbrauchs und der Preise fürs kommende Jahr so zu kalkulieren, dass Ihnen im nächsten Jahr keine Nachzahlungen entstehen.
Wie kann ich fällige Rechnungen und Abschläge bei den Stadtwerken bezahlen?
Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung per Einzugsermächtigung. Das bedeutet, dass wir die Beträge für die Strom-, Gas-, Wärme-, Wasser- oder Abwasserrechnung und -Abschläge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto einziehen. Dadurch sparen Sie und wir nicht nur Zeit - sondern auch Kosten. Weiterer Vorteil: Ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung wird zur Fälligkeit automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Sie können fällige Abschläge/Rechnungen aber auch jeden Monat per Überweisung tätigen oder im Ausnahmefall in unseren Servicebüros in bar einzahlen.
Warum wird der Jahresverbrauch in mehrere Zeiträume aufgeteilt?
Bei Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile sind wir gesetzlich verpflichtet, den für die neuen Preise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen. Gern können Sie bei einer Preisänderung aber auch selbst den aktuellen Zählerstand ablesen und an uns übermitteln - dann beziehen wir diesen bei der Abrechnung mit ein. Aus buchhalterischen Gründen nehmen wir zum Jahresende eine Abgrenzung des Verbrauches vor.
Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung wie zum Beispiel für Messung und Abrechnung. Er kann in Abhängigkeit von der bereitgestellten Leistung an der Verbrauchsstelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell. Ausführlichere Informationen zu Preisbestandteilen von Strom, Gas und Wärme finden Sie auch hier.
Kann ich eine Nachzahlung in mehreren Teilbeträgen leisten?
Eine Zahlung in (zum Beispiel unterschiedlich hohen) Teilbeträgen ist leider nicht möglich. Grundsätzlich sind per Gesetz Nachzahlungen zur Fälligkeit und in voller Höhe zu begleichen. Gern können wir jedoch mit Ihnen auf Antrag und nach eingehender Prüfung eine Ratenzahlung vereinbaren.
Mein Abschlag ist zu hoch oder zu niedrig, wie kann ich das ändern?
Eine Absenkung der Abschläge ist nur möglich, wenn Ihr Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Abschläge überprüfen und entsprechend ändern. Auch eine Erhöhung der Abschläge ist zu jeder Zeit möglich.
Muss ich zur Ablesung der Zähler anwesend sein?
Nicht zwingend. Sie können uns Ihren Zählerstand auch per E-Mail, telefonisch, übers Internet oder schriftlich mitteilen. Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Rechtzeitig vor der Ablesung informieren wir Sie über den genauen Termin. Am Tag der Ablesung sind unsere Außendienstmitarbeiter vormittags und nachmittags vor Ort und lesen die Zähler ab. Bei Abwesenheit können Sie den Zählerstand sichtbar an der Wohnungstür anbringen. Treffen wir Sie zwei Mal nicht an, hinterlegen wir eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten. So können Sie den Zählerstand selbst aufschreiben und an uns schicken. Fehlt Ihr Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Kunden geschätzt.