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Umspannstation
Umspannung
Umspannwerk
Umwandlungsverlust
Unbundling
Leitungsauskunft
Im Zuge von geplanten Baumaßnahmen obliegt es den beteiligten Tiefbauunternehmen, sich vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Leitungen und Anlagen zu verschaffen. Hierzu erteilt das Versorgungsunternehmen eine Leitungsauskunft. Die Auskunft wird in der Regel durch einen Auszug aus dem Bestandsplanwerk erteilt. Sie kann neben der reinen Bereitstellung von Lageinformationen zusätzliche Hinweise enthalten (z.B. Auflagen zur Bauausführung). Die Verpflichtung zu Erkundigung auf Seiten der Tiefbauunternehmen ergibt sich aus gefestigter Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Unfallverhütung.