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Grundversorger
Ist der Lieferant im Netz der allgemeinen Versorgung, der die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt durch den Netzbetreiber alle drei Jahre (Stichtag 1. Juli, erstmals 2006) für die nächsten drei Kalenderjahre und wird bis 30. September im Internet veröffentlicht. Über Einwände gegen die Feststellung des Grundversorgers entscheidet die zuständige Landesbehörde. Im Falle des Wechsels des Grundversorgers gelten die bestehen Liefervereinbarungen zu den zum Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.