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Baukostenzuschuss
Als Baukostenzuschüsse (BKZ) werden einmalige Zahlungen des Kunden für die Errichtung, Erweiterung oder Verstärkung des vorgelagerten Verteilnetzes im Zuge eines Neuanschlusses des Kunden oder einer Anschlusserweiterung (Leistungserhöhung) bezeichnet. Die BKZ dienen der angemessenen Beteiligung der Nutzer dieser Anschlüsse zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung des Netzes. Baukostenzuschüsse werden meist zusammen mit den Anschlusskostenbeiträgen erhoben, die sich auf den unmittelbaren Netzanschluss beziehen.