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Netzparallelbetrieb
Werden Stromerzeugungsanlagen parallel zur öffentlichen Stromversorgung betrieben, so spricht man von einem Netzparallelbetrieb. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung seitens des Netzbetreibers muss sichergestellt sein, dass sich die Stromerzeugungsanlage sofort und eigenständig vom Netz trennt, damit eine Rückspeisung der Erzeugungsanlage in das öffentliche Netz ausgeschlossen ist.