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Beistellung
Meist kurzfristige Regelung zur Belieferung eines Kunden mit Strom, bis eine Durchleitungsvereinbarung getroffen ist. Ein neuer Stromanbieter kauft Strom (i.d.R.) vom örtlichen Stromversorger, um ihn dann an seinen Kunden zu verkaufen. Gegenüber dem Kunden tritt lediglich der (neue ) Anbieter als Vertragspartner auf.