Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Lexikon für Fachbegriffe




 
Grundversorgung
Grundversorgung für Haushaltskunden gemäß § 36 EnWG: Die Grundversorgung in Niederspannung oder Niederdruck gilt für Haushaltskunden. Für die Grundversorgung gelten Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise, die öffentlich bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht werden. Die Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden dürfen die Allgemeinen Preise (genehmigter allgemeiner Tarif) nicht übersteigen.