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Leistungspreis Gas
Bei einer Leistungsinanspruchnahme von mehr als 500 kW oder einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh sind die Stadtwerke als Netzbetreiber verpflichtet, eine registrierende stündliche Leistungsmessung einzusetzen. Der Leistungspreis bezieht sich dann auf die in einem Gaswirtschaftsjahr (1. Oktober 6.00 Uhr bis 30. September 5.59 Uhr) höchste bezogene Stundenleistung und wird in Euro je kW und Jahr angegeben. Daneben steht es Gaslieferanten frei, beispielsweise einen Monatsleistungspreis festzulegen oder anstelle einer stündlichen Leistung den Tagesbezug als Berechnungsgrundlage für den Leistungspreis zu definieren.