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Liberalisierung des Energiemarktes
Die Liberalisierung des europäischen Energiemarktes geht auf EU-Binnenmarktrichtlinien für Elektrizität vom 19.12.1996 und Erdgas vom 22.6.1998 zurück. In Deutschland wurde mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1998 formalrechtlich jedem Kunden die freie Wahl der Strom- und Gaslieferanten ermöglicht, womit die Grundlage für einen freien Wettbewerb gelegt wurde. Die staatlich eingerichteten Gebietsmonopole waren damit abgeschafft. Mit einer Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetz erfolgte 2003 die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Gasbinnenmarkt. Noch im selben Jahr wurden auf europäischer Ebene neue Beschleunigungsrichtlinien beschlossen, die den regulierten Netzzugang als einzig mögliche Umsetzung europäischen Rechts festgelegten. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 setzt die europäischen Richtlinien zum Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt in deutsches nationales Recht um.