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Bilanzkreis
Mit der Verbändevereinbarung VV II plus Strom wurde durch die Einführung von Bilanzkreisen für einen Stromhändler oder bilanzverantwortlichen Endkunden die Möglichkeit geschaffen, alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb einer Regelzone zu saldieren. Ein Bilanzkreis ist die Gesamtheit von Entnahmen und Einspeisungen, für die je Messperiode (1/4-Stunde) die Ausgeglichenheit der Leistungsbilanz gefordert wird. Alle Einspeise- und Entnahmestellen, z.B. eines Händlers, werden zu einem Bilanzkreis zusammengefasst. Für jede Regelzone muss ein separater Bilanzkreis existieren. Dabei ist jede Entnahmestelle genau einem Bilanzkreis zugeordnet, Einspeisestellen können jedoch auch mehreren Bilanzkreisen angehören.