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Netznutzungsentgelt
Dem Netzbetreiber steht für die Nutzung seiner Netzinfrastruktur (Durchleitung von elektrischer Energie durch Dritte ein Netznutzungsentgelt zu. Es beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste. Der Netznutzer muss für die Durchleitung von Strom an den Netzbetreiber das sogenannte Netznutzungsentgelt entrichten. Die Höhe dieses Entgelts wird vom Netzbetreiber auf Basis seiner Aufwendungen für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur und deren Betriebsführung ermittelt und der Bundesnetzagentur (BNA) zur Genehmigung vorgelegt. In den Strompreisen, die für die Privathaushalte und Kleingewerbe angeboten werden, sind die Netznutzungsentgelte bzw. Durchleitungsgebühren bereits enthalten. Ein separater Netznutzungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und dem Privatkunden ist nicht erforderlich. Weitere Ausführungen auf den Internetseiten der Stadtwerke – www.stadtwerke-jena.de - unter Netzbetrieb Strom.