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Letztverbraucher
Der Begriff "Letztverbraucher" ist im Zusammenhang mit der Stromsteuer relevant. Im Stromsteuergesetz (StromStG) sind Letztverbraucher von den Energieversorgern sowie den Eigenerzeugern zu unterscheiden. Letztverbraucher im Sinne des StromStG ist eine rechtlich selbstständige Einheit, die Strom bezieht und/oder selbst erzeugt, aber keinen Strom an rechtlich selbstständige Dritte verkauft. Ein Unternehmen (im Sinne von StromStG § 2 Abs. 4) kann sowohl Letztverbraucher als auch Versorger sein. Letztverbrauchende Unternehmen sind solche, die Strom nur für eigene betriebliche Zwecke einsetzen.