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AVBGasV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden. Die AVBGasV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben. Es ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21. Juni 1979, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt III, S.3317. Die AVBGasV gilt seit dem 21. Juni 1979.