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Energiewirtschaftsgesetz
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vom 7. Juli 2005 beschlossen. Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung und eines langfristig angelegten leistugnsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.