Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Lexikon für Fachbegriffe




 
AVBFernwärmeV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwarme. Die AVBFernwärmeV gilt als allgemeine Versorgungsbedingung, sofern Fernwärmeversorgungsunternehmen Vertragsmuster oder allgemeine Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Kunden vorformuliert haben. Es ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21. Juni 1979, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, S. 742. Die AVBFernwärmeV gilt seit dem 20. Juni 1980.