Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Lexikon für Fachbegriffe




 
Energiesteuer
Die Energiesteuer (Ökosteuer) wird seit April 1999 auf Energieträger, wie Benzin/Diesel, Heizöl, Erdgas sowie Strom erhoben. Die Bundesregierung hat sich auf vier darauf folgende Stufen der Ökosteuer verständigt, die jeweils zu Beginn der Jahre 2000 bis 2003 in Kraft getreten ist. Die Steuer auf Benzin und Diesel wurde bis 2003 in vier Stufen jeweils um 3,07 Ct/l (6,0 Pf/l) erhöht. Außerdem ist die Stromsteuer jeweils um 0,26 Ct/kWh (0,5 Pf/kWh) gestiegen. Erdgas als Kraftstoff unterliegt bis zum Jahr 2020 einem reduzierten Steuersatz von 1,24 Ct/kWh. Damit ergibt sich ein deutlicher Vorteil gegenüber Benzin/Diesel. Daneben wird auf Energie noch bspw. die Mineralölsteuer und die Mehrwertsteuer erhoben.