Informationen zur Strompreisbremse -
Jahresverbrauch von > 30.000 kWh

Um die Belastung der Verbraucher durch die hohen Preise während der Energiekrise zu dämpfen, folgten auf die Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden vom
1. März bis 31. Dezember 2023
die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme

 

Sie waren ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen des staatlichen Entlastungspaketes und wurden aus den Mitteln des Bundes finanziert. 
Alle Informationen und Entscheidungen seitens der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Entlastungsmaßnahmen haben wir für unsere Kunden natürlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Verbräuche während der Dauer der Preisbremsen umgesetzt. 
 

Wir haben Ihnen hier übersichtlich die wichtigsten Informationen zur Strompreisbremse zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze


 

Wie funktioniert die Preisbremse?

Mit der Strompreisbremse wurden 70 % Ihres Jahresverbrauchs* auf 13 Cent pro Kilowattstunde (netto) gedeckelt.

Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

 



Sie galt ab 1. Januar 2023 und wurde ab 1. März 2023 rückwirkend angewendet.
 

* in der Regel die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers oder der Jahresverbrauch 2021 (z. B. bei Verwendung eines intelligenten Messsystems).

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Der Preisdeckel von 13 ct/kWh netto galt für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh. Das sind vor allem mittlere und große Unternehmen.

 


 



Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh gelten abweichende Regelungen. Mehr dazu >>




 

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wurde der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Bei monatlicher Abrechnung erfolgt dies über den Rechnungsbetrag.

Jeder Kunde hat dazu ein Informationsschreiben erhalten.

 

 

 

 

 


 

Mitteilungspflicht von Unternehmen


Unternehmen, deren voraussichtlicher monatlicher Entlastungsbetrag in Summe 150.000 Euro übersteigt, haben gegenüber Ihrem Energielieferanten eine Mitteilungspflicht.  
Bis spätestens 31. März 2023 muss eine Selbsterklärung abgegeben werden, in der das Unternehmen darüber informiert 

» welche Höchstgrenze auf die Entnahmestellen des Unternehmens Anwendung finden soll.

» welcher Anteil der Höchstgrenze auf das betreffende Lieferverhältnis entfallen soll – für den Fall, dass das Unternehmen mehrere Lieferverträge hat.

» welcher Anteil der Höchstgrenze auf die einzelnen Entnahmestellen des Lieferverhältnisses pro Monat entfallen soll.
 


Hinweis:
Bei der Berechnung der Entlastungbeträge sind alle Entnahmestellen zu betrachten, die mit Strom, Erdgas und/oder Wärme beliefert werden – unabhängig vom jeweiligen Netzgebiet und dem Energielieferanten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gegenüber unseren Kunden nicht rechtsberatend tätig werden dürfen. Bei Fragen rund um das Thema Höchstgrenzen und Selbsterklärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.

 

Wie wirkt die Strompreisbremse genau?

Ausgangspunkt ist der beim Netzbetreiber vorliegende bisherige Jahresverbrauch. In bestimmten Fällen - wie zum Beispiel bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems - gilt der Verbrauch von 2021.

Für 70 Prozent dieser Menge zahlt der Kunde den festgelegten Referenzpreis. Dieser versteht sich netto zuzüglich Umlagen, Abgaben und Steuern. Die restlichen 30 Prozent werden zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet. Der Ausgleich von Mehr- oder Minderverbrauch erfolgt dann über die Verbrauchsabrechnung.

Gut zu wissen: Eingesparte Mengen werden zum vereinbarten Vertragspreis erstattet.


 

Beispiel zur Berechnung des Entlastungsbetrages

für ein Unternehmen mit 80.000 kWh Jahresverbrauch und einem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis von 28 ct/kWh netto (ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern)

Der berechnete Entlastungsbetrag wird gleichmäßig auf die Monate des Jahres aufgeteilt und vermindert den zu zahlenden Abschlagsbetrag oder - bei monatlicher Abrechnung - den Rechnungsbetrag.

Welcher Preis wird bei einem zeitvariablen Tarif (Doppeltarif) zur Berechnung genutzt?

Bei zeitvariablen Tarifen wird für die Berechnung des Entlastungsbetrages ein Durchschnittspreis herangezogen. Dieser berechnet sich über die zeitliche Dauer der Tarifstufen. Wenn beispielsweise von 22-6 Uhr ein günstiger Tarif (NT) gilt, so geht dieser mit 8 Stunden in den Durchschnittspreis ein, der teurere Tarif (HT) mit den restlichen Stunden. Egal, wie viel in diesen Zeiten verbraucht wird. Da für die Berechnung der höhere Tarif - in dem ja in der Regel weniger verbraucht wird - mit mehr Stunden in die Berechnung des Durchschnittspreises eingeht, erhöht sich der Entlastungsbetrag entsprechend.

help Wie funktioniert die Bremse, wenn ...

arrow_forward ... Sie bereits unser Kunde sind

Ihr Verbrauchspreis für Strom liegt über dem Preisdeckel von 13 Cent netto* pro KWh:

Sie haben von uns bereits ein Schreiben erhalten. Darin informieren wir Sie über

  • Ihr Entlastungskontingent - also welche Menge Strom Sie zum gedeckelten Preis erhalten
  • Ihren Entlastungsbetrag für das Jahr bzw. die Monate
  • bei Abschlagszahlung: Ihre durch die Strompreisbremse reduzierten Abschlagsbeträge

Ihr Verbrauchspreis für Strom liegt unter dem Preisdeckel von 13 Cent netto* pro KWh:

Liegt Ihr Verbrauchspreis unterhalb der Preisbremse, zahlen Sie selbstverständlich weiterhin Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen.

 

* reiner Energiepreis ohne Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen

looks_one Sie haben sich für ein anderes jenaturStrom-Produkt entschieden?
Führen Sie den Produktwechsel am besten online über unser Kundenportal durch. Gern kümmert sich auch unser Kundenservice um Ihr Anliegen.

looks_two Auftrags- und Vertragsbestätigung
Nach Auftragserteilung erhalten Sie - je nach vereinbartem Lieferbeginn - eine Auftragsbestätigung und oder eine Vertragsbestätigung.
looks_3 Wichtig! Zählerstand melden
Bitte melden Sie uns Ihren Zählerstand am Tag vor der Belieferung im neuen Tarif. Den Lieferbeginn bekommen Sie in Ihrer Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung mitgeteilt. Übermitteln Sie uns den Zählerstand am besten online. Sie benötigen dafür Ihre Kunden- und Zählernummer.
Zählerstand melden

looks_4 Information zur Preisbremse und Entlastung
Im Rahmen der Preisbremse ergibt sich mit dem Produktwechsel eine Veränderung Ihrer Entlastung. Dazu informieren wir Sie in einem separaten Schreiben.

arrow_forward ein Versorgerwechsel geplant ist:

Wichtig zu wissen: Sie müssen sicherstellen, dass in diesem Fall der für Ihre Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zu Grunde gelegt werden kann. Dazu ist es notwendig, dass Sie Ihre Schlussrechnung einreichen, die folgende Informationen enthalten muss:

- die Höhe Ihres berechneten Entlastungskontingents
- die ermittelte Gesamtentlastung sowie bereits ausgezahlte Entlastungsbeträge

Bis zum Vorliegen dieser Informationen darf bei einem Versorgerwechsel die Preisbremse nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Es kann bis zu 6 Wochen dauern, bis Ihnen die Schlussrechnung mit den entsprechenden Inhalten vorliegt.

Neukunden der Stadtwerke Energie erhalten ein Informationsschreiben zu ihrer Entlastung, sobald sie uns die Schlussrechnung des Vorversorgers als Nachweis übermittelt haben.

 

 

 

forum Fragen und Antworten

Sie haben einen Anspruch auf den Strompreisdeckel von 13 Cent netto*je Kilowattstunde wenn:

  • Sie mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen
  • Ihr Netto-Verbrauchspreis* über 13 Cent je Kilowattstunde liegt

* ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern

Für Unternehmen mit weniger als 30.000 kWh Jahresverbrauch gilt ein Strompreisdeckel von 40 Cent brutto für den Basisbedarf von 80%. Informationen dazu finden Sie hier >>>

Erstmalig werden Sie im März 2023 durch die Strompreisbremse entlastet. Dabei auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

In einem Schreiben haben wir Sie bereits über Ihre individuelle Entlastung und - bei vereinbarter Abschlagszahlung - die dadurch reduzierten Abschlagsbeträge informiert.

Mit der Umsetzung der Preisbremsen ist es erst einmal nicht notwendig, uns Ihren Zählerstand zu übermitteln. Für die Berechnung Ihres individuellen Entlastungsbetrages wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers oder in speziellen Fällen der Jahresverbrauch 2021 herangezogen.

Möchten Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mitteilen, können Sie das am besten online tun.

Ihre Jahresrechnung steht an? Meist werden Sie von Ihrem Netzbetreiber informiert, dass Ihr Zählerstand abgelesen wird oder Sie diesen zu einem festgelegten Tag melden sollen.

Sie wechseln Ihr jenaturStrom-Produkt? Um eine korrekte Abrechnung zwischen den beiden Tarifen vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Zählerstand am Tag vor der Belieferung im neuen Tarif mitteilen.
 

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. 

Denn mit der Strompreisbremse erhalten Sie nur 70% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zum gedeckelten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde
 

Jeder Stromverbraucher - von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – ist angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren. 

Für mehr Energieeffizienz
Wir unterstützen Sie gern bei Einführungen von:

  • Energiemanagementsystemen
  • Durchführung von Energie-Audits und
  • Lastganganalysen

Mehr dazu

 

Energiespartipps für Unternehmen finden Sie auf den 
Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.