E-Rechnung für Gewerbe und Unternehmen
Bereiten Sie sich jetzt auf den Empfang Ihrer Energierechnungen im elektronischen Format vor
Die E-Rechnung wird künftig im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zum Standard. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten unsere Geschäftskunden ihre Energierechnungen grundsätzlich nur noch im gesetzteskonformen E-Rechnungsformat.
Damit wir Ihre Rechnungen künftig im gewünschten Format an die richtige E-Mail-Adresse versenden können, übermitteln Sie uns bitte die erforderlichen Angaben über das entsprechende Online-Formular.
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GESETZESKONFORM ABRECHNENschafft Transparenz und steuerliche Nachvollziehbarkeit
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DIGITAL UND PROZESSOPTIMIERTdigitale Rechnungsübermittlung und hohe Prozessqualität
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SCHNELLE VERARBEITUNGBeschleunigte Buchhaltung durch maschinenlesbare Rechnungen
So einfach stellen Sie auf die E-Rechnung um
Für die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsempfang benötigen wir lediglich wenige Angaben. Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie Ihre Energierechnungen dann künftig im Format ZUGPFeRD- oder X-Rechnung.
Ihre Angaben für den Empfang elektronischer Rechnungen
Sie haben Fragen zur E-Rechnung?
Wir sind gern für Sie da.
Für Mittelstand und Großunternehmen
Jan Schneidewind
Warum erfolgt die Umstellung auf das elektronische Format?
Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen schreitet zunehmend voran. Auch der Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen wird künftig vollständig elektronisch abgewickelt. Ziel ist es, den Austausch und die Verarbeitung von Rechnungen zwischen Unternehmen zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu automatisieren.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Rechnungsstellung geschaffen. Unternehmen müssen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ab 2027 wird die E‑Rechnung schrittweise zum Standard im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Was ist eine E-Rechnung und was bedeutet sie für Geschäftskunden?
Bei einer E-Rechnung werden alle Rechnungsinformationen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und digital übermittelt. Die enthaltenen Daten können direkt von Buchhaltungs-Systemen verarbeitet werden. Dadurch werden manuelle Erfassungsschritte reduziert und eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Von den Regelungen sind grundsätzlich Unternehmen betroffen, die Leistungen an andere Unternehmen erbringen und umsatzsteuerpflichtig sind. Privatkunden sind von der Verpflichtung zur E‑Rechnung nicht betroffen.
Besonderheiten und Übergangsregelungen:
- Kleinunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, E‑Rechnungen auszustellen. Sie müssen jedoch E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz kleiner als 800.000 Euro gilt für den inländischen Versand von E-Rechnungen eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen.
- Für bestimmte Rechnungsarten, z. B. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, bestehen gesetzliche Ausnahmen.
- Vereine sind nur betroffen, soweit sie unternehmerisch tätig sind.
Vorteile der E-Rechnung
Die E‑Rechnung unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse und ermöglicht eine effizientere Verarbeitung von Rechnungsdaten.
Für Rechnungssteller
- Vereinfachte Rechnungsstellung
- Kürzere Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten
- Schnellere Verarbeitung und Zahlungsabwicklung
- Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten
- Höhere Qualität durch automatisierte Rechnungserstellung und -prüfung
- Flexibler Zugriff auf Rechnungsdaten unabhängig von Ort und Zeit
Für Rechnungsempfänger
- Automatische Verarbeitung von Rechnungsdaten
- Höhere Datenqualität durch reduzierte Fehleranfälligkeit
- Weniger manueller Erfassungsaufwand
- schnellere und effizientere Rechnungsbearbeitung
- Unterstützung standortübergreifender Prozesse
Quelle: Beschaffungsamt des BMI
Welche E-Rechnungsformate unterstützen wir?
Für den elektronische Rechnungsaustausch haben sich in Deutschland zwei standardisierte Formate etabliert: XRechnung und ZUGFeRD. Beide erfüllen die Anforderungen der EU-Norm EN 16931 und können für den Versand Ihrer Energierechnungen genutzt werden.
Die XRechnung ist ein standardisiertes elektronisches Rechnungsformat auf Basis einer XML-Datei. Sie enthält alle Rechnungsinformationen in strukturierter und maschinenlesbarer Form gemäß der europäischen Norm EN 16931.
Das Format wurde insbesondere für den automatisierten Austausch und die digitale Verarbeitung von Rechnungen entwickelt. Die enthaltenen Daten können direkt in Buchhaltungs- und ERP-Systeme übernommen werden, ohne dass Rechnungsinformationen manuell erfasst werden müssen.
Die XRechnung enthält keine klassische PDF-Ansicht der Rechnung. Sie richtet sich daher insbesondere an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, die Rechnungsdaten vollständig elektronisch verarbeiten möchten.
- Strukturierte und standardisierte Rechnungsdaten
- Direkte Weiterverarbeitung in Buchhaltungs- und ERP-Systemen
- Besonders geeignet für Behörden und automatisierte Prozesse
ZUGFeRD ist ein hybrides E‑Rechnungsformat und kombiniert eine lesbare PDF-Rechnung mit einer eingebetteten XML-Datei. Dadurch erhalten Sie die gewohnte Rechnungsansicht, während die enthaltenen Rechnungsdaten gleichzeitig automatisiert von Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden können.
Das Format verbindet die Vorteile einer klassischen PDF-Rechnung mit den Anforderungen an eine moderne elektronische Rechnungsstellung und erfüllt die Vorgaben der europäischen Norm EN 16931.
- hybrides E-Rechnungsformat
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PDF-Dokument mit integriertem XML-Datensatz
- Mensch- und maschinenlesbar
- direkte Verarbeitung Buchhaltungs- und ERP-Systemen möglich
- Gewohnte Rechnungsansicht bleibt erhalten
Tipp: Für viele Unternehmen ist ZUGFeRD der einfachste Einstieg in die E‑Rechnung, da die Rechnung weiterhin als PDF gelesen und archiviert werden kann.