Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die Stadtwerke Jena sind bemüht, ihre Internetseiten und die dazugehörigen mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 umgesetzt. Es gilt zudem die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28. April 2020. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten des Jenaer Nahverkehrs | JES Vergehrsgesellschaft und der Jenaer Bäder innerhalb des gemeinsamen Internetauftritts im aktuellen Layout. 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar. 


Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos 
  • Audiodeskription für Videos 
  • Mängel Bedienbarkeit 
  • Mängel bei Strukturtabellen  
  • Mängel bei Syntax 

Die Stadtwerke Jena sind sehr bemüht, diese Mängel zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 5. Januar 2023 erstellt. 

Verwendete Methode: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests. 

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.