Ausschreibungen

Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Ausschreibungen durch die Vergabestelle:


 

Submission Teilnahmeantrag: 28.03.2025 10:00 Uhr digital auf der Plattform Futura SRM - ohne Anwesenheit der Bieter!
 
Wir fordern Sie bei der Absicht einer Teilnahme am Wettbewerb auf, sich beim Einkauf zu melden und über unsere Ausschreibungsplattform Futura SRM zu registrieren.
Es werden ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge akzeptiert!
 
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen Ihnen zum vollständigen Download über unsere Ausschreibungsplattform Futura SRM zur Verfügung. Bei Änderungen oder Antworten auf Bieterfragen werden Sie automatisch informiert. Bitte senden Sie uns zur Bereitstellung der Unterlagen Ihre Kontaktdaten (inkl. gültiger E-Mail-Adresse) mit der Nennung der Ausschreibung an:

alternate_email einkauf@stadtwerke-jena.de.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Alternativ finden Sie die Unterlagen für die Ausschreibung unter folgendem Link.

 

Abgabefrist Teilnahmenanftrag: 07.05.2025 um 10:00 Uhr digital auf der Plattform Futura Engineering - ohne Anwesenheit der Bieter!

 

Voraussichtliche Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe: 12.05.2025 

voraussichtliche finale Angebotsabgabe: 22.05.2025 

Wir fordern Sie bei der Absicht einer Angebotsabgabe auf, sich beim Einkauf zu melden und über unsere Ausschreibungsplattform Futura SRM zu registrieren.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform akzeptiert!
 
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Unterlagen zur Ausschreibung stehen Ihnen zum vollständigen Download über unsere Ausschreibungsplattform Futura SRM zur Verfügung. Bei Änderungen oder Antworten auf Bieterfragen werden Sie automatisch informiert. Bitte senden Sie uns zur Bereitstellung der Unterlagen Ihre Kontaktdaten (inkl. gültiger E-Mail-Adresse) mit der Nennung der Ausschreibung an:

alternate_email einkauf@stadtwerke-jena.de.
Alternativ finden Sie die Unterlagen für die Ausschreibung unter folgendem Link

 

Bieterfragen: 

1. Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden üblicherweise auf Basis der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 (AAB) tätig. Bei den vom IDW Verlag herausgegebenen AAB handelt es sich nicht um eigene Geschäftsbedingungen im klassischen Sinn, sondern um branchenübliche Bedingungen für den gesamten Berufsstand. In den Ausschreibungsbedingungen ist keine Regelung enthalten, dass die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers nicht berücksichtigt werden können. Ist vor diesem Hintergrund unser Verständnis zutreffend, dass die AAB als Vertragsbedingungen (einschließlich einer Haftungsbeschränkung in Höhe von € 4 Mio bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall) ergänzend zu den VOL/B zugrunde gelegt werden können?

Gern können nachträglich bzw. zusätzlich die AAB zusätzlich vereinbart werden.Bitte teilen Sie uns dies in ihrem Angebot (nicht Teilnahmeantrag) mit oder legen sie sie bei. Vielen Dank! 

2. In den Ausschreibungsunterlagen ist für die Benennung der Referenzen, dass Formblatt 444 „Referenzbescheinigung“ beigefügt, was sich stark auf Referenzen im Baugeschäft fokussiert.

In der Datei Teilnahmeantrag.pdf, wird in der Liste einzureichender Unterlagen, das Formblatt nicht explizit erwähnt. Dort wird genannt „Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (2)“. Gehen wir Recht in der Annahme, dass das Formblatt 444 „Referenzbescheinigung“ nur als Beispiel dient, wie eine Referenz dem Teilnahmeantrag beigefügt werden kann und nicht verpflichtend ist?Vielmehr die verpflichtend beizufügenden Referenzen auch in einer formlosen Eigenerklärung eingereicht werden können?

Dieses ist nur eine Beispielvorlage und muss nicht expliziert verwendet werden. Oftmals reichen frühere Auftraggeber auch selbst verfasste Referenzschreiben ein. Es können auch gern selbst erstelle Referenzvorlage genutzt werden.

3. Sie hatten bereits bezüglich Referenzen eine Bieterfrage beantwortet. Wir würden gerne eine eigene Referenzvorlage verwenden, wo wir einige Mandate auflisten wollen. Müssen diese vom Auftraggeber in irgendeiner Form bestätigt werden? In der Vorlage "444", die auch sehr sich im Bereich "Bau" bezogen hat, sollte so eine Angabe gemacht werden.

Es ist ausreichen die Referenzen in eigener Form aufzulisten. Die Vergabestelle behält sich vor nach Kontaktdaten des vorherigen Auftraggebers zu fragen, um Auskünfte zu erheben.

4) In der Bekanntmachung zur Ausschreibung fehlen die Punkte 3, 4, 6, 7, 9 und 10 sowie diverse Unterpunkte. Gibt es hierfür einen bestimmten Grund? Empfiehlt es sich, zunächst nur die Anforderungen zum Teilnahmeantrag im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen?

Leider haben wir auf die Nummerierung der Bekanntmachung über das Portal OBA Light keinen Einfluss. Dies ist ein interaktiver Fragebogen, den wir ausfüllen und der dann in eine Standard - Form übertragen wird. So kann es sein, dass durch "Überspringen" von Fragen einzelne Titel ausgelassen werden, da diese im vorliegenden Verfahren nicht zur Anwendung kommen.

Im Detail können wir dies aber nicht nachvollziehen, da die Fragen aus dem Portal keine Nummerierung haben.

Insofern bitte ich Sie, wie Sie bereits richtig angenommen haben, sich auf die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag zu stützen.

5) "sehen wir es richtig, dass wir den Teilnahmeantrag hier über den Button Angebot erstellen/abgeben gehen müssen? Da dies auch die erste Stufe ist. Ein Button wo Teilnahmeantrag erstellen/hochladen steht, gibt es nicht."

Ja, das Portal Futura lässt keine Unterscheidung zwischen Teilnahmeantrag und dem tatsächlichem Angebot zu. Insofern können Sie ohne Missverständnisse ein Angebot im Futura systemisch erstellen und dort alle Unterlagen für den Teilnahmeantrag hinterlegen. Bitte denken Sie unbedingt, auch bei dieser Phase, an den Button "Angebot abgeben", da wir sonst keinen Zugriff auf die Unterlagen haben und Ihr Antrag als nicht abgegeben gilt. Sollte das System Sie auffordern einen Preis einzugeben, so können Sie den Pseudo - Betrag von 1 Euro hinterlegen.