Ihr Auftrag für den E-Ladecheck Gewerbe

Der E-Ladecheck Gewerbe dient der Beratung und Prüfung von Installationsmöglichkeiten einer oder mehrerer Ladestationen für Elektrofahrzeuge. 

Für den E-Ladecheck ist es erforderlich, Informationen bei dem zuständigen Netzbetreiber einzuholen.

 

Hinweis: Die Verrechung der Leistungsmessung erfolgt nach Zuarbeit des Netzbetreibers.

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Berechtigung

1) Als Berechtigungsnachweis zählt die Einwilligungserklärung des Vermieters/des Gebäudeeigentümers aus der hervorgeht, dass der Kunde zur Beauftragung des E-Ladechecks Gewerbe berechtigt ist.

 

Laden Sie hier bitte die entsprechende Vollmacht hoch.

 

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