In der Ersatzversorgung sicher mit Erdgas versorgt.
Automatisch abgesichert - drei Monate - ganz ohne Vertrag.
Wann greift die Ersatzversorgung?
Wenn Sie Erdgas aus dem Versorgungsnetz beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, erhalten Sie die Ersatzversorgung.
Das ist zum Beispiel
» bei Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten
» einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten
» wenn der Netzbetreiber Ihrem Lieferanten den Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag kündigt
» bei einem verzögerten Lieferantenwechsel
Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?
Der jeweilige Grundversorger ist auch für die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung zuständig. In den entsprechenden Fällen gewährleistet dieser, dass Sie sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden.
Grundversorger sind wir in Jena, Pößneck und Döbritz, weil wir dort die überwiegende Zahl an Haushalten zuverlässig und sicher mit Erdgas versorgen. Dass wir die Versorgung in diesen Gebieten für alle sicherstellen, regelt das Energiewirtschaftsgesetz im § 36.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung endet spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn.
Haushaltskunden*: Sollten Sie bis dahin keinen Erdgas-Liefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie danach automatisch im Rahmen der Grundversorgung weiter mit Energie. Das geschieht automatisch, ohne dass Sie die Grundversorgung gesondert anmelden müssen.
Nicht-Haushaltskunden: Nach den drei Monaten können wir Sie nur noch im Rahmen eines abgeschlossenen Erdgas-Liefervertrages versorgen.
* Zu den Haushaltskunden gehören Geschäftskunden, die weniger als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen
Das bieten wir Ihnen in der Ersatzversorgung Erdgas
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Transparenter Erdgaspreis
Staatliche Preisbestandteile und Netzentgelte sind 1:1 im Gaspreis enthalten.
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Sicherheit
Unsere Kunden versorgen wir sicher und zuverlässig mit Energie.
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Natürlichen Ursprungs
Fossiler Energieträger mit niedrigeren CO2-Emissionen als Heizöl.
Aktuelle Preise und Preisänderungen der letzten 6 Monate
Als zuständiger Grundversorger in Jena, Pößneck, Sulza, Schöps und Döbritz beliefern wir Sie auch im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß EnWG - Energiewirtschaftsgesetz § 36.
Bitte beachten Sie, dass nach § 38 Abs. 3 (EnWG) Anpassungen der Preise bei Änderung von kalkulatorischen Preisbestandteilen zum 1. und 15. eines Monats möglich sind.
Preise Erdgas Ersatzversorgung
Haushaltskunden
Nach § 3 EnWG sind Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
payments Preise Haushaltskunden für die Gebiete Jena, Pößneck, Sulza, Schöps, Döbritz
aktuell gültig ab 1.09.2026
Download Download aktuelle Preise
Preisänderungen in den letzten 6 Monaten
Download Download Preise gültig bis 31.08.2026
Download Download Preise gültig bis 14.08.2026
Download Download Preise gültig bis 31.07.2026
Download Download Preise gültig bis 14.07.2026
Download Download Preise gültig bis 30.06.2026
Download Download Preise gültig bis 31.05.2026
Download Download Preise gültig bis 14.05.2026
Download Download Preise gültig bis 30.04.2026
Preise Erdgas Ersatzversorgung
Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung
Nach § 3 EnWG sind Nicht-Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt. Ohne Leistungsmessung bedeutet, dass zusätzlich keine registrierende Leistungsmessung (RLM) erfolgt.
payments Preise Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung für die Gebiete Jena, Pößneck, Sulza, Schöps, Döbritz
aktuell gültig ab 1.09.2026
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Preisänderungen in den letzten 6 Monaten
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Download Download Preise gültig bis 30.06.2026
Download Download Preise gültig bis 31.05.2026
Download Download Preise gültig bis 14.05.2026
Download Download Preise gültig bis 30.04.2026
Preise Erdgas Ersatzversorgung
Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung
Nach § 3 EnWG sind Nicht-Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt. Mit Leistungsmessung bedeutet, dass ein registrierender Lastgang (RLM) erfasst wird.
payments Preise Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung für die Gebiete Jena, Pößneck, Sulza, Schöps, Döbritz
aktuell gültig ab 1.03.2026
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