Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom unterliegen verschiedenen technischen und gesetzlichen Regelungen. Zur Anmeldung Ihrer Anlage und zur Einbindung ins Stromnetz benötigen wir eine Reihe von Dokumenten und technischen Angaben. Reichen Sie diese rechtzeitig und vollständig bei uns ein, damit Ihre Anlage zum Wunschtermin in Betrieb gehen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Anmeldung und Inbetriebsetzung.  Erleichterte Regelungen gelten für Balkon-PV-Anlagen. Nutzen Sie gern unseren Formularberater. Viele Anliegen lassen sich auch in unserem Kundenportal lösen.

Formularberater

Ihr direkter Weg zu allen notwendigen Unterlagen: Rund um Ihren Netzanschluss oder Ihre Anlage benötigen wir eine Reihe von Dokumenten. Liegen diese uns vollständig vor, geht für Sie und für uns alles schneller. Hier finden Sie alle Formulare mit wenigen Klicks. Bei mehreren Anliegen können Sie sich die Ergebnisse auch leicht über die Merkfunktion (star) merken.

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    Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. Grubengas sowie Betreiber von hocheffizienten Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) haben Anspruch auf vorrangigen Anschluss ihrer Anlage durch den Netzbetreiber. Grundlage dafür ist das Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) und des Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).

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