Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme senken Abschläge deutlich

03.02.2023, 09:19:34 | Stadtwerke Energie Jena-Pößneck | Aktuelles, Pressemitteilungen | Marktsituation

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck senken ab März 2023 die Abschläge für Strom, Gas und Wärme deutlich. Möglich wird die Entlastung durch die von der Bundesregierung eingeführten Preisbremsen, die von den Stadtwerken Energie in vollem Umfang weitergegeben werden.  

Individuelle Entlastung hängt mit konkretem Verbrauch zusammen
Wie hoch die jeweilige Entlastung und Abschlagssenkung ausfalle, hängt laut Stadtwerken Energie vom konkreten Verbrauch ab. „Noch im Februar erhält jeder Kunde ein individuelles Schreiben, in dem wir mitteilen, wie hoch die jeweilige Entlastung ausfällt, wie sie sich berechnet und welche Höhe die reduzierten Abschläge haben“, sagt Stadtwerke-Vertriebsleiter Frank Müller. Um von den Entlastungsmaßnahmen gegen die hohen Energiepreise zu profitieren, müssen sich Stadtwerke-Kunden mit Einzugsermächtigung um nichts kümmern. Kunden, die ihre Abschläge monatlich überweisen oder bar bezahlen, sollten den Abschlag anpassen. 

Rund 2.200 Euro jährliche Entlastung bei Gas für Durchschnittshaushalt in Jena und Pößneck 
Die Entlastungen kommen erstmalig im März 2023 zur Anwendung. Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend berücksichtigt und entsprechend angerechnet. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt sich durch die Gaspreisbremse eine Entlastung von etwa 2.200 Euro im Jahr; durch die Strompreisbremse sind es jährlich circa 330 Euro (durchschnittlicher Jahresverbrauch 2.000 Kilowattstunden). Unter www.stadtwerke-jena.de/energie haben die Stadtwerke Energie für ihre Kunden Beispiele zur Berechnung, Hintergrundinformationen und „Häufige Fragen und Antworten“ zu den jeweiligen Preisbremsen zur Verfügung gestellt. 

Energiesparen weiterhin das Gebot der Stunde
Frank Müller betont, dass Energie sparen auch trotz sinkender Abschläge weiterhin das Gebot der Stunde sei und sogar belohnt werde: „Verringert sich der Verbrauch eines Kunden im Vergleich zum vorherigen Jahresverbrauch, gibt es zusätzlich Geld zurück. Jede eingesparte Kilowattstunde reduziert die Kosten um den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis.“

Hintergrund - am Beispiel Strompreisbremse erklären die Stadtwerke Energie, wie die Entlastung funktioniert: 
Im Rahmen der Strompreisbremse wird der Basisbedarf an Strom (80 % des Jahresverbrauchs) mit einem staatlich fixierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (inklusive aller staatlicher Preisbestandteile) gedeckelt bzw. begrenzt. Für den darüberhinausgehenden Stromverbrauch zahlen Verbraucher den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis. Grundlage für die Berechnung des Basisbedarfs ist die vorliegende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. 

Die Entlastung kommt erstmalig im März 2023 zur Anwendung. Die Monate Januar und Februar 2023 werden dabei rückwirkend berücksichtigt. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Für private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh wird der Verbrauchspreis auf 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. Für höhere Verbräuche gelten andere Regeln. 

Der individuelle Entlastungsbetrag für das Jahr 2023 wird für jeden Kunden nach einer vorgegebenen Berechnungsmethode ermittelt und gleichmäßig auf die Monate Januar bis Dezember 2023 verteilt. Der monatliche Entlastungsbetrag mindert dabei die Höhe der monatlichen Abschläge. Im März-Abschlag werden die Monate Januar und Februar verrechnet.

 

Berechnungsbeispiele Entlastungen Strom und Gas