Strom- und Erdgasverträge ganz einfach an- und abmelden
Rechtzeitig Ein- und Auszüge beim Energieversorger melden – der 24h-Lieferantenwechsel
Jeder Mieter ist schon heute verpflichtet, bei einem Ein- oder Auszug seine Energie beim jeweiligen Versorger an- oder abzumelden.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere technische Standards und Fristen beim Wechsel des Energieversorgers betreffen und nun innerhalb von 24 Stunden erfolgen müssen. Für Sie als Endverbraucher sollen damit An- und Abmeldungen vor allem bei einem Umzug noch einfacher und schneller werden.
Um einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, ist es wichtig einen Ein- oder Auszug frühzeitig bei uns zu melden.
Energie ganz einfach online an- und abmelden
Eine An- oder Abmeldung ist ganz einfach, schnell und bequem online möglich. Damit die neuen Fristen bei einem Lieferantenwechsel eingehalten werden können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich zu Ihrem Umzug, Ein- oder Auszug.
Energie anmelden
calculate online über unseren Preisrechner
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Dann melden Sie Ihre Energie ganz einfach im Rahmen der Grundversorgung – unserem Basistarif an. Oder Sie entscheiden sich für eines unserer günstigeren Strom- oder Erdgasprodukte. Geben Sie einfach PLZ und Jahresverbrauch in den Preisrechner ein, wählen Sie den passenden Tarif aus und schließen Sie den Vertrag direkt online ab.
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Sie möchten Ihren Vertrag beenden oder Ihre Verbrauchsstelle wegen einem Umzug abmelden? Nutzen Sie dazu unser Online-Services. Unter dem Link Vertrag beenden/abmelden gelangen Sie zur entsprechenden Seite. Verwalten Sie Ihren Vertrag im Kundenportal lässt sich auch dort der Vertrag ganz einfach kündigen. Oder Sie informieren unseren Kundenservice.
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Das sollten Sie mit den neuen gesetzlichen Änderungen bei einem Umzug beachten
Um einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglich, bedarf es einer frühzeitigen Information des Energieversorgers.
Rechtliche Grundlage: Die Änderungen für einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ergeben sich aus dem § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und basieren auf der EU-Richtlinie 2019/944. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir keine rechtsbezogene Beratung anbieten.
An- und Abmeldungen nur noch in die Zukunft
Ab Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr erlaubt. Um den Wechsel fristgerecht umzusetzen, müssen Meldungen künftig vor dem Umzug erfolgen und nur für ein zukünftiges Datum.
Frühzeitig Energieversorger informieren
Damit der Wechsel reibungslos klappt, sollten alle relevanten An- und Abmeldedaten idealerweise mindestens 2 Wochen vor dem Umzug an den Energieversorger übermittelt werden.
Vertragsbedingungen bleiben unverändert
An Ihrem derzeitigen Vertrag ändert die neue Regelung grundsätzlich erst einmal nichts. Bestehende Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und AGB für Energieverträge bleiben weiter unverändert.
Was passiert, wenn Sie uns nicht rechtzeitig informieren?
Nicht rechtzeitig gemeldeter Auszug
Sollten Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden und Ihren Versorger informieren, kann der Energieverbrauch des Nachmieters weiterhin über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden! Es kann also sein, dass für Sie zusätzliche Kosten enstehen.
Hinweis: Beachten Sie unbedingt auch die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen der bestehenden Strom- und Erdgasverträge. Denn diese bleiben trotz 24h-Wechselfrist unverändert.
Verspätete Anmeldung
In Ihrer Wohnung ist grundsätzlich Energie verfügbar. Haben Sie kein spezielles Strom- oder Erdgasprodukt abgeschlossen, erfolgt die Energielieferung durch den örtlichen Versorger im Basistarif – der sogenannten Grundversorgung.
Der Wechsel in einen günstigeren Tarif ist nur zu einem Zeiptunkt in die Zukunft möglich. Von daher entscheiden Sie sich am besten gleich für eines unserer preiswerteren Produkte.

Häufig gestellte Fragen
So früh wie möglich. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kündigungsfrist Ihres Energievertrages. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Bitte beachten Sie aber in jedem Fall die gesetzlichen Fristen für die Kündigung eines Stromvertrages bei Umzug.
Ja, denn Sie sind bis zum Ende Ihres Vertrages der Vertragspartner beim Versorger für diese Verbrauchsstelle. Sollte allerdings ein Nachmieter in Ihre Wohnung einziehen und sich anmelden, dann endet ihr Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt.
Mit der Entnahme von Strom gehen Sie automatisch ein Vertragsverhältnis mit Ihrem örtlichen Grundversorger ein. Sie erhalten den Basistarif, der in der Regel am teuersten ist.
Schließen Sie daher kurzfristig ein preiswerteres Produkt ab. Das geht am schnellsten online über unseren Preisrechner.
zu unseren günstigen Stromprodukten zu unseren günstigen Erdgasprodukten
Grundsätzlich bleiben Sie bis zum Ende Ihres Mietvertrages kostenpflichtig. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihren Vermieter an. Eventuell findet sich zum Beispiel durch den vorzeitigen Einzug eines Nachmieters eine Lösung.
Grundsätzlich nein, denn die gesetzlichen Regelungen gelten derzeit nur für Stromverträge. Allerdings wenden wir bei den Stadtwerken Energie zur Vereinfachung unserer internen Prozesse diese Regelungen ab Juni auch auf unsere Erdgasverträge an.
Sie haben Fragen?
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter:
