Gleichbehandlung

Auszug aus EnWG § 7a Absatz 5:

"(5) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen. Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen sind festzulegen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich, spätestens zum 31. März, einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form."

Der Bericht betrifft die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. Danach ist die Stadtwerke Jena Netze GmbH (Stadtwerke Jena Netze) zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs verpflichtet.