Informationen für Interessenten

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Wohnung oder möchten nach einem Besichtigungstermin Ihr Interesse an einer Wohnung anmelden ? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Anträge für Mietinteressenen

Sie wünschen sich ein Beratungsgespräch oder möchten Ihren Mietvertrag unterschreiben, dann vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter. 

Terminbuchungsportal

 

Vermietungsprozess

In unserem neuen Erklärvideo zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie digital zu Ihrer neuen Wohnung finden – transparent, einfach und verständlich.

 

 Häufige Fragen

Als größte Wohnungsgesellschaft in Jena verfügt jenawohnen über einen Wohnungsbestand von insgesamt rund 14.500 Wohneinheiten, davon:

  • 6.700 in Lobeda
  • 4.000 in Jena-Stadt
  • 3.400 in Winzerla
  • 300 in Blankenhain
  • 24 in Hermsdorf
Mehr zu unseren Stadtgebieten und unserem Wohnungsbestand erfahren Sie hier:

Wohnungsbestand

Wir von jenawohnen schenken Ihnen als Mieter unser volles Vertrauen. Weil wir wissen, dass Sie Ihre Wohnung mit der angemessenen Sorgfalt bewohnen und pflegen, verzichten wir auf die Berechnung einer Kaution.

Sie haben eine unserer Wohnungen besichtigt und möchten sich bewerben? Dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:  

Checkliste für Mietinteressenten

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Bestätigung über den bisherigen Hauptwohnsitz

Verdienstbescheinigung

Bürgschaft

Mieterselbstauskunft

Wir prüfen, ob alle Angaben aktuell und vollständig sind. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.

Kleintiere wie Zierfische, Wellensittiche oder Hamster dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden. Für größere Haustiere – etwa Hunde oder Katzen – ist jedoch eine vorherige Zustimmung durch jenawohnen erforderlich. Bitte stellen Sie dafür einen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Mieterbetreuer.

Das Halten von gefährlichen Tieren ist grundsätzlich untersagt. Welche Tiere darunterfallen, ist in der Wildtier-Gefahrenverordnung des Thüringer Innenministeriums geregelt.

Bitte beachten Sie: Eine Genehmigung zur Tierhaltung kann an bestimmte Auflagen gebunden sein und bei Verstößen jederzeit widerrufen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass jede Anfrage individuell geprüft wird – eine generelle Zustimmung kann nicht erteilt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular zur Tierhaltung:

Anmeldungsformular- Tierhaltung 

Macht ein Mietinteressent vorsätzlich falsche Angaben in dem Interessentenfragebogen und stellt sich dies nach Abschluss des Mietvertrages heraus, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag anzufechten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus stellt dies eine strafbare Handlung dar. Der Vermieter kann Strafanzeige erstatten.