Informationen für Mieter

Sie sind bereits Mieter bei jenawohnen und möchten uns Änderungen mitteilen, eine Untervermietung beantragen oder Ihr Mietverhältnis kündigen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die passenden Formulare und Anträge.

Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrem Mieterbetreuer oder Ihrer Mieterbetreuerin wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserem Kundencenter.

 

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 Häufige Fragen

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter.

Betriebskosten

Einmal pro Jahr erhalten Sie als Mieter von der jenawohnen GmbH eine Betriebskostenabrechnung, in der exakt alle Kosten, die die von Ihnen gemietete Wohnung betreffen, für das betreffende Jahr aufgelistet sind.

Um Ihnen diese zukommen zu lassen, haben wir nach dem Gesetz 12 Monate nach Ende der der Abrechnungsperiode Zeit. Natürlich bemühen wir uns, unseren Mietern die Umlagenabrechnung so schnell wie möglich zuzustellen.

Aus logistischen Gründen ist es jedoch leider nicht möglich, die Betriebskostenabrechnung für alle 14.400 Mieter gleichzeitig zu erstellen, weshalb es zu unterschiedlichen Zustellungsterminen kommt.

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie zunächst die Abrechnung der vorherigen Abrechnungsperiode nutzen. Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Ihnen die Abrechnung noch nicht vorliegt, Sie diese aber nachreichen werden.

 

Falls Sie Ihre Betriebskostenvorauszahlung erhöhen möchten, können Sie das hier tun: Betriebskostenvorauszahlung anpassen

Die Betriebskostenvorauszahlung besteht aus zwei separaten Teilen. Den kalten Betriebskosten und dem Wärme- und Heizkostenteil. Es kann vorkommen, dass bei einem der beiden zu viel vorausgezahlt wurde und für den anderen zu wenig. Diese gleichen sich dann insgesamt aus. Dennoch wird für den nächsten Abrechnungszeitraum der Teil, für den im Vorjahr zu wenig vorausgezahlt wurde, so angehoben, dass es nicht erneut zu einer Nachzahlung kommt.

Meine Heizkosten erscheinen mir sehr hoch. Wie kann ich Heizenergie sparen?

Tipp: Stellen Sie am Thermostatventil Ihres Heizkörpers eine gleichbleibende Temperatur ein. Dann regelt der Thermostat die Raumtemperatur vollautomatisch. Die gewünschte Raumtemperatur wird konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssen.

Besser nicht: Heizen Sie Ihre Wohnräume nicht „nach Bedarf“. Denn wenn Sie das Thermostatventil ständig auf eine höhere oder niedrigere Temperatur einstellen, führt dies erwiesenermaßen zu deutlich erhöhten Heizkosten.

Merke: Wenn ein kühler Raum neu erwärmt werden muss, kostet das mehr Energie, als wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen in etwa konstant halten! Sie sparen keine Heizenergie, wenn Sie den Thermostatregler ständig verstellen – im Gegenteil.

Also: Stellen Sie eine gleichmäßige Temperatur am Thermostatventil Ihrer Heizkörper ein. Beheizen Sie jeden Raum separat. Halten Sie die Türen zu evtl. nicht geheizten Räumen geschlossen.

Ich bin im Oktober in meine Wohnung eingezogen und habe eine hohe Nachzahlung für Heizkosten, woran liegt das?

Im Winter muss man wegen kühlerer Außentemperaturen mehr heizen als im Sommer. Demzufolge sind die Heizkosten in der kalten Jahreszeit höher als in den warmen Monaten des Jahres.

Besteht ein Mietverhältnis über eine gesamte Abrechnungsperiode (Januar bis Dezember eines Jahres), dann gleichen sich die Kosten für die Wärmeversorgung (monatliche Vorauszahlungen) aufs Jahr betrachtet gewöhnlich wieder aus:

In den Monaten Januar bis März/ April sind die Heizkosten verhältnismäßig hoch – höher als die monatliche Vorauszahlung, die auf einem Jahresdurchschnittswert („Gradtagszahlen“) basiert.

In den folgenden Monaten jedoch wird der Verbrauch durch die steigenden Außentemperaturen wesentlich geringer sein. Ihre monatliche Vorauszahlung wird deshalb vergleichsweise zu hoch sein. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung innerhalb einer Abrechnungsperiode bleibt im Allgemeinen unverändert. Da in den Sommermonaten aber keine Wärme entnommen wird, jedoch weiterhin die gleichen monatlichen Vorauszahlungen wie im Winter geleistet werden, gleichen sich die Kosten für die Wärmeversorgung im Jahresdurchschnitt letztendlich aus.

Zieht man jedoch erst im Oktober eines Jahres in eine Wohnung ein, dann ist ein solcher Ausgleich nicht möglich. Laut der Gradtagstabelle zählen die Monate Oktober, November und Dezember zu den heizintensivsten Monaten des Jahres. Die Kosten für den Wärmeverbrauch in diesen Monaten übersteigen demzufolge die monatlichen Vorauszahlungen, die auf dem Wärmeverbrauch des Sommers kalkuliert waren. Dies führt dann zu der Nachzahlung.

Ihre Müllkosten setzen sich aus der Grundgebühr je Einwohner und der mengenabhängigen Gebühr je Restmüllentleerung zusammen. Die Grundgebühr enthält bereits die Kosten für die Entsorgung von Bioabfällen, Papier, Leichtverpackungen etc.

Trennen wir konsequent unseren Müll, dann sinkt das Restmüllvolumen. So kann die mengenabhängige Gebühr für die Müllentsorgung bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

Helfen Sie mit! Mülltrennung schont Ressourcen und führt verwertbare Abfälle zurück in den Stoffkreislauf. Leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag für die Umwelt – und sparen nebenbei noch Müllkosten.

Die Aufgaben des Sicherheitsdienstes auf einen Blick:

S – Sicherheit
O – Ordnung
S – Sauberkeit

Das Sicherheits-Team

  • gewährleistet die Sicherheit in den Wohnungen und in Ihrem Wohnumfeld
  • stellt sicher, dass die Mieter die Hausordnung einhalten (insbesondere die Ruhezeiten)
  • überwacht die Verkehrssicherungspflicht im Wohngebiet (achtet darauf, dass Gefahrenstellen abgesichert sind und Fluchtwege in den Häusern sowie die Feuerwehrzufahrten freigehalten werden)

Was macht der Sicherheitsdienst sonst noch?

  • Er überprüft die Innen- und Außenbeleuchtung.
  • Er checkt, ob sich alle Türen und Fenster verschließen lassen.
  • Er meldet dringend notwendige Reparaturen.

Notfallnummer Sicherheits-Team:
(03641) 884-488 (täglich zwischen 18.00 und 04.30 Uhr)

Die jenawohnen GmbH übernimmt 30 % der Gesamtkosten für den Sicherheitsdienst und die Hausmeister. Diese 30 % entsprechen dem Verwaltungskostenanteil. Im Gegensatz zu den umlagefähigen Aufgaben des Sicherheitsdienstes und der Hausmeister, wie zum Beispiel die Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung oder die Überwachung technischer Anlagen fallen auch Reparatur- und Verwaltungskosten an, die nicht an die Mieter weitergegeben werden. Somit werden nur 70 % der Kosten auf die Mieter umgelegt. Unabhängig davon dokumentiert der Hausmeister seine Arbeitsleistung täglich. Daraus lässt sich auch der Anteil der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten überprüfen.

Die Position „Gartenpflege“ beinhaltet unter anderem die Personalkosten für die Gartenpflege, das Mähen und Düngen des Rasens, das Beschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken, das Gießen und Wässern der Pflanzen und die Strom- oder Benzinkosten für den Rasenmäher.

Die Betriebskostenposition „Niederschlagswasser“ wurde erstmalig 2004 erhoben. Bezugsgröße für die Niederschlagswassergebühr ist die jeweilige Wohnfläche.

Die Gebühren entstehen für die Niederschlagswasserbeseitigung, wie beispielsweise die Ableitung des Regenwassers in Kanälen.

Wie viel Niederschlagswasser vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, richtet sich nach

  • den versiegelten und angeschlossenen Flächen sowie
  • der Art der Versiegelung dieser Flächen. 

Versiegelte und angeschlossene Flächen unterscheidet man also danach, ob sie „asphaltiert“, mit „unverfugten Platten“ oder mit „Rasengittersteinen (Ökopflaster)“ befestigt ist. Bei angeschlossenen Dachflächen unterscheidet man außerdem zwischen „normalen mit Dachziegeln gedeckten Dachflächen“ und „Gründächern“.

Grundsätzlich wird das Wasser immer als Kaltwasser geliefert. Deshalb wird unter dem Punkt „Kaltwasserverbrauch“ der gesamte Wasserverbrauch von Kaltwasser und Warmwasser zusammengefasst. Nur die aufgewendete Energie, um das Warmwasser zu erhitzen, wird bei der Position Warmwasserverbrauch abgerechnet.