Informationen für Mieter

Sie sind bereits Mieter bei jenawohnen und möchten uns Änderungen mitteilen, eine Untervermietung beantragen oder Ihr Mietverhältnis kündigen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die passenden Formulare und Anträge.

Für Anliegen zu Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Mieterbetreuer oder Ihre Mieterbetreuerin.

Mieterkontakt

 

 

 

 

 Häufige Fragen

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter.

Mieterservice

Kleintiere wie z.B. Zierfische, Wellensittiche oder Hamster dürfen ohne eine Genehmigung in der Wohnung gehalten werden. Andere Tiere dürfen nicht ohne eine Genehmigung durch den Vermieter gehalten werden, z.B. Katzen und Hunde. Hierfür ist es wichtig, dass Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Mieterbetreuer stellen.  

Das Halten von gefährlichen Tieren (welche das sind, hat das Thüringer Innenministerium auf einer Liste in der Wildtier-Gefahrenverordnung geregelt) ist generell untersagt.

Die Genehmigung eines Antrages ist an bestimmte Auflagen gebunden und kann bei Verstößen von uns jederzeit widerrufen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zustimmung zur Tierhaltung seitens der jenawohnen GmbH stets eine Einzelfallentscheidung ist.

Hier geht es zum Anmeldungsformular

Sollten Sie Probleme mit einem alten Rauchwarnmelder haben, hilft Ihnen Ihr Mieterbetreuer oder außerhalb unserer Servicezeiten der Havariedienst unter 03641 884-488. Bei Störungen der neuen Rauchwarnmelder wenden Sie sich bitte an die neue Rauchwarnmelder-Hotline 03641 3108 250.

Bis Ende 2021 wurden die Rauchwarnmelder in unseren Wohnungen gegen neue getauscht. Nach fast zehn Betriebsjahren kommt es bei den bisherigen Geräten vermehrt zu Fehlermeldungen aufgrund des mittlerweile schwächeren Batteriestands. Es wurden grundsätzlich immer alle Geräte in einer Wohnung getauscht.

Damit die Rauchwarnmelder störungsfrei funktionieren, dürfen sie auch bei Renovierungs- und Malerarbeiten nicht abgenommen werden! In unseren Service-Centern erhalten Sie zum Schutz der Geräte kostenlose Abdeckhauben.

Infoblatt Rauchwarnmelder

Sie sind mit der Zahlung Ihrer Miete in Verzug geraten? Bitte verlieren Sie keine Zeit! Sprechen Sie unverzüglich unsere Mitarbeiter im zuständigen Service-Center an.

Gemeinsam finden wir eine Lösung – zum Beispiel eine Vereinbarung zur Ratenzahlung. 

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner

Wenn während eines laufenden Mietverhältnisses die Mieter einer Wohnung wechseln, dann bedarf dies einer Vertragsänderung. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  • Einer der Hauptmieter zieht aus, die übrigen Mieter verbleiben in der Wohnung.
  • Niemand zieht aus, aber ein weiterer Mieter wird in das Vertragsverhältnis aufgenommen.
  • Einer der Mieter zieht aus; gleichzeitig soll ein neuer, gleichberechtigter Mieter in das Vertragsverhältnis aufgenommen werden. 

Was ist zu tun?

  • Füllen Sie zunächst die Formulare „Mietaufhebungsvereinbarung“ und ggf. den „Antrag auf Aufnahme ins Mietverhältnis“ aus. (Erhältlich bei Ihrem jenawohnen-Service-Center)
  • Prüfen Sie in unserer Checkliste für Mietinteressenten, ob Sie weitere Formulare für die Änderung benötigen.
  • Lassen Sie die Formulare von allen Beteiligten unterzeichnen und unterschreiben Sie selbst.
  • Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Service-Center.
  • Kommen Sie mit den ausgefüllten Formularen, Ihrem Mietvertrag sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen zu uns ins Service-Center.
  • Anschließend werden wir die Möglichkeit einer Änderung des Mietvertrages prüfen.

Wichtig: Wir können Sie nur dann aus dem Vertrag entlassen, wenn Ihr Mietkonto ausgeglichen ist. Denn die verbleibenden Mieter übernehmen nicht nur die Rechte, sondern auch alle Pflichten.

Diese zwei Möglichkeiten gibt es bei Aufnahme einer Person in den Mietvertrag

Änderung Mietvertrag (Hauptmieter)

Untervermietung

  • Antrag Aufnahme in das Mietverhältnis (im Original)
  • Mieterselbstauskunft ausgefüllt (im Original) 
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom letzten Vermieter oder Bestätigung über den bisherigen Hauptwohnsitz
  • die 3 letzten Lohn- oder Gehaltsnachweise (alternativ andere zahlungsbegründende Unterlagen – Bürgschaft im Original mit dem letzten Gehaltsnachweis des Bürgen)
  • Haftpflicht- und Hausratnachweis des neuen Mieters 

 

Möglichkeit bei Austritt eines Hauptmieters, andere Hauptmieter bleiben in der Wohnung:

  • Antrag auf Mietaufhebung (im Original) 
  • letzter Gehaltsnachweis vom verbleibenden Mieter, außer es gibt bereits eine Bürgschaft

Möglichkeit bei Eintritt eines neuen Mieters und Austritt eines anderen Mieters:

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihren Nachbarn freundlich an und bitten ihn um Rücksichtnahme. Das direkte Gespräch mit dem Mieter von Nebenan kann mehr bewirken, als Sie denken.

Vielleicht ändert Ihr Nachbar trotz Ihrer freundlichen Bitte sein Verhalten nicht. Oder Sie möchten aus irgendwelchen Gründen nicht persönlich mit ihm sprechen. Dann kümmern wir uns um Ihr Anliegen. 

Wichtig: Bitte machen Sie sich Aufzeichnungen mit Datum, Uhrzeit und Art der Ruhestörung und übergeben uns diese. Nur so können wir wirksam etwas gegen die Ruhestörung unternehmen. Eventuell fühlen sich auch andere Hausbewohner belästigt, die ebenfalls als Zeugen unterschreiben können. Selbstverständlich behandeln wir alle Daten und Informationen streng vertraulich.

Hinweis: Rufen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten den Sicherheitsdienst, Tel.: (03641) 884-488. Er kann die Angelegenheit kurzfristig vor Ort klären. Wir erhalten im Anschluss einen Bericht vom Einsatz.

Grundsätzlich sind Sie nicht dafür verantwortlich, einen Nachmieter zu suchen bzw. bei uns vorzustellen, denn die jenawohnen GmbH hat bereits zahlreiche Interessenten registriert, die auf der Suche nach einer Wohnung sind. Sobald eine Wohnung gekündigt wird, bieten wir diese den passenden Interessenten aus unserer Datei an.

Sollten Sie bereits einen potenziellen Nachmieter haben, dann werden wir auch diesen Interessenten bei der Vergabe der Wohnung berücksichtigen. Jedoch entscheidet jenawohnen im Vier-Augen-Prinzip, welcher Interessent die Wohnung erhält. 

Sie wollen Einrichtungsgegenstände in der Wohnung belassen? Grundsätzlich ist die Wohnung im beräumten Zustand an jenawohnen zurückzugeben. Eine Weitergabe von privaten Gegenständen ist eine individuelle Vereinbarung untereinander und hat keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis mit jenawohnen.

Sie wollen durch eine erfolgreiche Nachvermietung Ihre Kündigungsfrist verkürzen? Gerne berücksichtigen wir Ihre Wünsche bei der Weitervermietung der Wohnung. Dennoch gibt es gesetzliche Fristen hinsichtlich der Kündigung, welche eingehalten werden müssen. Individuelle Absprachen sind dennoch möglich. 

Jeder baulichen Veränderung Ihrer Wohnung müssen wir zunächst zustimmen. Außerdem muss die Maßnahme von einem Fachmann ausgeführt werden und eine schriftliche Vereinbarung erstellt werden.

Tipp: Mit unserem Spezial-Service wohnenplus stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie umbauen oder renovieren wollen.

Suchen Sie noch das richtige Handwerksunternehmen? Sollen wir für Sie die Ausführung der Bauleistungen überwachen?

Senden Sie uns eine Anfrage zum Umbauwunsch "wohnenplus"!

Eine Kündigung muss zwingend von allen, im Vertrag stehenden Mietern unterschrieben und Ihrem Mieterbetreuer zugesandt werden.  Gerne können Sie hierfür unser Kündigungsformular verwenden.
Bitte beachten Sie immer die im Vertrag stehenden Kündigungsfristen. Unabhängig von Ihrem Wunschtermin für den Auszug bestätigen wir immer mit der gesetzlichen und vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist. 
Im Anschluss zur Kündigungsbestätigung werden wir mit Ihnen einen Termin für die Vorabnahme vereinbaren. Bitte beachten Sie die Vorabnahme und ggf. Abnahme der Wohnung erfolgt durch einen Mitarbeiter/in aus der Abteilung Instandhaltung. Bei diesem Termin wird mit Ihnen besprochen was alles für eine ordnungsgemäße Abnahme noch zu erledigen ist. Hier ist auch ein guter Zeitpunkt, um bestimmte Fragen anzubringen – Nachmietervorschlag? Übernahme Einrichtungsgegenstände? Vorzeitige Mietende?
Erst nach der Vorabnahme wird die Wohnung zur evtl. Weitervermietung freigegeben.
 

Wichtig – auch hier gelten gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen. Der Tod eines Mieters bedeutet kein Sonderkündigungsrecht. 
Um eine rechtsgültige Kündigung bei Todesfall bei jenawohnen einzureichen, benötigen Sie zwingend eine (Vorsorge-)Vollmacht, welche über den Tod des Mieters hinaus geht. Ebenfalls möglich ist ein Erbschein oder ein Testament, welches Sie berechtigt das Mietverhältnis aufzulösen. Weiterhin besteht die Möglichkeit in das Vertragsverhältnis einzutreten, wen dies vom Erben gewünscht ist.
Nach Eingang einer rechtsgültigen Kündigung verweisen wir auf den herkömmlichen Ablauf unseres Kündigungsprozesses, welchen Sie unter „Ich möchte meine Wohnung kündigen, wie mache ich das und wie ist der weitere Verlauf?
 

Bitte melden Sie einen Schimmelbefall in der Wohnung bei Ihren zuständigen Mieterbetreuer. Dieser wird Sie über die weiteren Maßnahmen informieren.

Für einen Untermieter ist ein Antrag nötig, hierfür können Sie gerne unser Formular für den Antrag auf Untervermietung verwenden. Sie müssen den Antrag gemeinsam mit dem Untermieter und allen im Vertrag stehenden Mietern ausfüllen. Sobald der Antrag ausgefüllt und unterschrieben ist kann sich der zukünftige Untermieter im Servicecenter einen Termin buchen, damit wir ihn/sie in unserem System mittels Personalausweises aufnehmen können.

Was ist der Vorteil an einer Untervermietung? Sie teilen sich die Miete schnell und unbürokratisch. Weiterhin ist bei Wiederauszug des Untermieters ist nur noch eine kurze Info an Ihren Mieterbetreuer notwendig und er wird aus unserem System gestrichen. Es besteht keine vertragliche Vereinbarung mit jenawohnen.

Was ist der Nachteil an einer Untervermietung? Sie sind für den Untermieter verantwortlich, sollte es aufgrund des Untermieters zu Beschwerden kommen.
 
 

Wichtige Informationen zur Genehmigung Ihrer PV-Anlage finden Sie in unserem FAQ.

Die meisten Häuser und Wohnungen der jenawohnen GmbH sind an das vorhandene Breitbandkabelnetz der Tele Columbus GmbH und Kabel Deutschland angeschlossen.

Daher ist das Anbringen einer Satellitenempfangsanlage in den Objekten der jenawohnen GmbH grundsätzlich untersagt.

Wollen Sie als Mieter über den Kabelanbieter eine Vielzahl weiterer Sender empfangen, können Sie sich dazu ein Zusatzgerät anschaffen (Decoder für digitale Kabelprogramme). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit des Fernsehens über das Internet.

Betriebskosten

Einmal pro Jahr erhalten Sie als Mieter von der jenawohnen GmbH eine Betriebskostenabrechnung, in der exakt alle Kosten, die die von Ihnen gemietete Wohnung betreffen, für das betreffende Jahr aufgelistet sind.

Um Ihnen diese zukommen zu lassen, haben wir nach dem Gesetz 12 Monate nach Ende der der Abrechnungsperiode Zeit. Natürlich bemühen wir uns, unseren Mietern die Umlagenabrechnung so schnell wie möglich zuzustellen.

Aus logistischen Gründen ist es jedoch leider nicht möglich, die Betriebskostenabrechnung für alle 14.400 Mieter gleichzeitig zu erstellen, weshalb es zu unterschiedlichen Zustellungsterminen kommt.

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie zunächst die Abrechnung der vorherigen Abrechnungsperiode nutzen. Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Ihnen die Abrechnung noch nicht vorliegt, Sie diese aber nachreichen werden.

 

Falls Sie Ihre Betriebskostenvorauszahlung erhöhen möchten, können Sie das hier tun: Betriebskostenvorauszahlung anpassen

Die Betriebskostenvorauszahlung besteht aus zwei separaten Teilen. Den kalten Betriebskosten und dem Wärme- und Heizkostenteil. Es kann vorkommen, dass bei einem der beiden zu viel vorausgezahlt wurde und für den anderen zu wenig. Diese gleichen sich dann insgesamt aus. Dennoch wird für den nächsten Abrechnungszeitraum der Teil, für den im Vorjahr zu wenig vorausgezahlt wurde, so angehoben, dass es nicht erneut zu einer Nachzahlung kommt.

Meine Heizkosten erscheinen mir sehr hoch. Wie kann ich Heizenergie sparen?

Tipp: Stellen Sie am Thermostatventil Ihres Heizkörpers eine gleichbleibende Temperatur ein. Dann regelt der Thermostat die Raumtemperatur vollautomatisch. Die gewünschte Raumtemperatur wird konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssen.

Besser nicht: Heizen Sie Ihre Wohnräume nicht „nach Bedarf“. Denn wenn Sie das Thermostatventil ständig auf eine höhere oder niedrigere Temperatur einstellen, führt dies erwiesenermaßen zu deutlich erhöhten Heizkosten.

Merke: Wenn ein kühler Raum neu erwärmt werden muss, kostet das mehr Energie, als wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen in etwa konstant halten! Sie sparen keine Heizenergie, wenn Sie den Thermostatregler ständig verstellen – im Gegenteil.

Also: Stellen Sie eine gleichmäßige Temperatur am Thermostatventil Ihrer Heizkörper ein. Beheizen Sie jeden Raum separat. Halten Sie die Türen zu evtl. nicht geheizten Räumen geschlossen.

Ich bin im Oktober in meine Wohnung eingezogen und habe eine hohe Nachzahlung für Heizkosten, woran liegt das?

Im Winter muss man wegen kühlerer Außentemperaturen mehr heizen als im Sommer. Demzufolge sind die Heizkosten in der kalten Jahreszeit höher als in den warmen Monaten des Jahres.

Besteht ein Mietverhältnis über eine gesamte Abrechnungsperiode (Januar bis Dezember eines Jahres), dann gleichen sich die Kosten für die Wärmeversorgung (monatliche Vorauszahlungen) aufs Jahr betrachtet gewöhnlich wieder aus:

In den Monaten Januar bis März/ April sind die Heizkosten verhältnismäßig hoch – höher als die monatliche Vorauszahlung, die auf einem Jahresdurchschnittswert („Gradtagszahlen“) basiert.

In den folgenden Monaten jedoch wird der Verbrauch durch die steigenden Außentemperaturen wesentlich geringer sein. Ihre monatliche Vorauszahlung wird deshalb vergleichsweise zu hoch sein. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung innerhalb einer Abrechnungsperiode bleibt im Allgemeinen unverändert. Da in den Sommermonaten aber keine Wärme entnommen wird, jedoch weiterhin die gleichen monatlichen Vorauszahlungen wie im Winter geleistet werden, gleichen sich die Kosten für die Wärmeversorgung im Jahresdurchschnitt letztendlich aus.

Zieht man jedoch erst im Oktober eines Jahres in eine Wohnung ein, dann ist ein solcher Ausgleich nicht möglich. Laut der Gradtagstabelle zählen die Monate Oktober, November und Dezember zu den heizintensivsten Monaten des Jahres. Die Kosten für den Wärmeverbrauch in diesen Monaten übersteigen demzufolge die monatlichen Vorauszahlungen, die auf dem Wärmeverbrauch des Sommers kalkuliert waren. Dies führt dann zu der Nachzahlung.

Ihre Müllkosten setzen sich aus der Grundgebühr je Einwohner und der mengenabhängigen Gebühr je Restmüllentleerung zusammen. Die Grundgebühr enthält bereits die Kosten für die Entsorgung von Bioabfällen, Papier, Leichtverpackungen etc.

Trennen wir konsequent unseren Müll, dann sinkt das Restmüllvolumen. So kann die mengenabhängige Gebühr für die Müllentsorgung bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

Helfen Sie mit! Mülltrennung schont Ressourcen und führt verwertbare Abfälle zurück in den Stoffkreislauf. Leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag für die Umwelt – und sparen nebenbei noch Müllkosten.

Die Aufgaben des Sicherheitsdienstes auf einen Blick:

S – Sicherheit
O – Ordnung
S – Sauberkeit

Das Sicherheits-Team

  • gewährleistet die Sicherheit in den Wohnungen und in Ihrem Wohnumfeld
  • stellt sicher, dass die Mieter die Hausordnung einhalten (insbesondere die Ruhezeiten)
  • überwacht die Verkehrssicherungspflicht im Wohngebiet (achtet darauf, dass Gefahrenstellen abgesichert sind und Fluchtwege in den Häusern sowie die Feuerwehrzufahrten freigehalten werden)

Was macht der Sicherheitsdienst sonst noch?

  • Er überprüft die Innen- und Außenbeleuchtung.
  • Er checkt, ob sich alle Türen und Fenster verschließen lassen.
  • Er meldet dringend notwendige Reparaturen.

Notfallnummer Sicherheits-Team:
(03641) 884-488 (täglich zwischen 18.00 und 04.30 Uhr)

Die jenawohnen GmbH übernimmt 30 % der Gesamtkosten für den Sicherheitsdienst und die Hausmeister. Diese 30 % entsprechen dem Verwaltungskostenanteil. Im Gegensatz zu den umlagefähigen Aufgaben des Sicherheitsdienstes und der Hausmeister, wie zum Beispiel die Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung oder die Überwachung technischer Anlagen fallen auch Reparatur- und Verwaltungskosten an, die nicht an die Mieter weitergegeben werden. Somit werden nur 70 % der Kosten auf die Mieter umgelegt. Unabhängig davon dokumentiert der Hausmeister seine Arbeitsleistung täglich. Daraus lässt sich auch der Anteil der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten überprüfen.

Die Position „Gartenpflege“ beinhaltet unter anderem die Personalkosten für die Gartenpflege, das Mähen und Düngen des Rasens, das Beschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken, das Gießen und Wässern der Pflanzen und die Strom- oder Benzinkosten für den Rasenmäher.

Die Betriebskostenposition „Niederschlagswasser“ wurde erstmalig 2004 erhoben. Bezugsgröße für die Niederschlagswassergebühr ist die jeweilige Wohnfläche.

Die Gebühren entstehen für die Niederschlagswasserbeseitigung, wie beispielsweise die Ableitung des Regenwassers in Kanälen.

Wie viel Niederschlagswasser vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, richtet sich nach

  • den versiegelten und angeschlossenen Flächen sowie
  • der Art der Versiegelung dieser Flächen. 

Versiegelte und angeschlossene Flächen unterscheidet man also danach, ob sie „asphaltiert“, mit „unverfugten Platten“ oder mit „Rasengittersteinen (Ökopflaster)“ befestigt ist. Bei angeschlossenen Dachflächen unterscheidet man außerdem zwischen „normalen mit Dachziegeln gedeckten Dachflächen“ und „Gründächern“.

Grundsätzlich wird das Wasser immer als Kaltwasser geliefert. Deshalb wird unter dem Punkt „Kaltwasserverbrauch“ der gesamte Wasserverbrauch von Kaltwasser und Warmwasser zusammengefasst. Nur die aufgewendete Energie, um das Warmwasser zu erhitzen, wird bei der Position Warmwasserverbrauch abgerechnet.