Wohnberechtigungsschein

Günstiger Wohnen dank WBS

Um eine geförderte und somit preiswertere Wohnung anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist u. a. die Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen maßgeblich.

Dabei wissen viele gar nicht, dass auch sie Anspruch hätten: Ob junge Familie, alleinerziehend, Student oder Rentner, eine Überprüfung des eigenen Anspruchs kann sich durchaus lohnen.

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt und ist 1 Jahr gültig.

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht nur, wenn die zu beziehende, geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet ist und keinen weiterer Wohnsitz als Nebenwohnsitz besteht.

Studierende und Auszubildende sind am Studienort antragsberechtigt, sofern sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und beabsichtigen, diesen für längere Zeit zu behalten. Dies wird mit einer gültigen Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag nachgewiesen. Wohngemeinschaften erhalten keinen Wohnberechtigungsschein.

Zur besseren Verständlichkeit ein Beispiel: Ein junges Ehepaar, beide 30 Jahre alt, hat 1 Kleinkind. Beide zusammen können bis zu 55.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Davon werden pro Arbeitnehmer 1.000 Euro Werbungskostenpauschbetrag, vom Rest 30 % für Steuern, Krankenkasse und Rentenversicherung, ferner 5.000 Euro für ein junges Ehepaar abgezogen. Somit verbleiben 32.100 Euro bereinigtes Einkommen, welches unter der Grenze für diese Familie liegt. Sie erhält also einen Wohnberechtigungsschein für eine 3 Raum Wohnung oder 75 qm.

Sind Sie WBS berechtigt? Prüfen Sie es hier.