Günstiger Wohnen dank WBS
Um eine geförderte und somit preiswertere Wohnung anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist u. a. die Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen maßgeblich.
Dabei wissen viele gar nicht, dass auch sie Anspruch hätten: Ob junge Familie, alleinerziehend, Student oder Rentner, eine Überprüfung des eigenen Anspruchs kann sich durchaus lohnen.
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht nur, wenn die zu beziehende, geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet ist und keinen weiterer Wohnsitz als Nebenwohnsitz besteht.
Studierende und Auszubildende sind am Studienort antragsberechtigt, sofern sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und beabsichtigen, diesen für längere Zeit zu behalten. Dies wird mit einer gültigen Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag nachgewiesen. Wohngemeinschaften erhalten keinen Wohnberechtigungsschein.
Einen WBS erhalten Sie z.B. wenn Ihr Haushaltsnettoeinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt (Stand Juni 2025):
- 1-Personen-Haushalt: bis 1.680,00 Euro
- 2-Personen-Haushalt: bis 2.520,00 Euro
- 3-Personen-Haushalt: bis 3.103,33 Euro
- 4-Personen-Haushalt: bis 3.686,66 Euro
- 5-Personen-Haushalt: bis 4.269,99 Euro
Viele Berufstätige, Alleinerziehende, Studenten, Azubis oder Rentner erfüllen diese Voraussetzung.
Ein weiteres Beispiel: Ein Ehepaar (beide 30 Jahre alt) mit einem Kleinkind verdient zusammen bis zu 55.000 Euro brutto pro Jahr. Nach den vorgesehenen Abzügen für Werbungskosten, Steuern, Kranken- und Rentenversicherung sowie einem Freibetrag für Ehepaare bleibt ein bereinigtes Jahreseinkommen von 32.100 Euro bzw. 2.675 Euro pro Monat übrig.
Da dieses Einkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, hat die Familie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Damit kann sie eine 3-Raum-Wohnung oder eine Wohnung mit bis zu 75 m² Wohnfläche beziehen.
Antragsstellung
Stadtverwaltung Jena
Team Wohnen und Quartierentwicklung
Am Anger 26
07743 Jena
Hier können Sie mit Wohnberechtigunsschein wohnen
FAQ
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Personen oder Haushalte, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Der Antrag ist beim Team Wohnen und Quartierentwicklung der Stadt Jena einzureichen. Weitere Informationen, Formulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Serviceseite der Stadt Jena.
In der Regel werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- ausgefüllte Einkommenserklärungen
- weitere Nachweise je nach persönlicher Situation (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Aufenthaltstitel)
Ein WBS ist in der Regel ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) kostet 10,- Euro. Die Gebühr kann entweder vor Ort oder per Rechnung und Überweisung gezahlt werden.
Ein bereits ausgestellter Wohnberechtigungsscheins (WBS) bleibt grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Gültigkeit wirksam. Für einen neuen Antrag werden die Einkommensverhältnisse erneut geprüft.
Ja. Studierende, Auszubildende und Renter können einen Wohnberechtigungsscheins (WBS) beantragen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Jena haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Wohngemeinschaften erhalten jedoch keinen WBS.
Ja. Die Stadt Jena stellt einen Einkommensrechner zur Verfügung, mit dem Sie eine erste Einschätzung erhalten können. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die zuständige Behörde.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld hingegen ist ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten und kann unabhängig davon beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.