Stadtwerke Energie informieren zu Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse:

22.12.2022, 13:51:21 | Stadtwerke Energie Jena-Pößneck | Aktuelles, Pressemitteilungen | Marktsituation
So kommen die Energiehilfen bei den Kunden an

Vor dem Hintergrund der in der letzten Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen informieren die Stadtwerke Energie darüber, wie die Energiehilfen grundsätzlich bei ihren Kunden ankommen. Frank Müller, Leiter des Bereichs Markt: „Für unsere Kunden sind die Preisbremsen eine gute Nachricht. Für uns bedeutet es eine gewaltige Kraftanstrengung, die Zahlungsläufe von über 60.000 Kunden erneut anzupassen. Unser Ziel und Anspruch ist natürlich, dass die Energiehilfen vollständig bei unseren Kunden ankommen – wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung.“  

Mit den Preisbremsen will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen wegen der rasant steigenden Energiekosten finanziell unterstützen. Die Entlastungen aus Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse erfolgen ab März 2023 und dabei rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Über die genauen Abschlags- und Vorauszahlungen aller drei Preisbremsen informieren die Stadtwerke Energie im neuen Jahr, sobald die konkrete Umsetzung feststeht. Bis dahin müssen die Kunden nicht tun.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen 

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). 

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen, was weiterhin geboten ist“, sagt Frank Müller. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber denkbar. Wie hoch die individuelle Entlastung ausfällt, hänge laut den Stadtwerken vom gültigen Arbeitspreis und dem individuellen Verbrauch in der Vergangenheit ab. 

Entlastung erfolgt automatisch 

Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Stadtwerke Energie auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers Stadtwerke Jena Netze berechnet. 

Im Stadtwerke-Kundenservice häufen sich weiterhin Nachfragen und Unmutsbekundungen zu den Preissteigerungen. Frank Müller: „So sehr der Frust an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist - Ursache für die Preisentwicklung an den Energiemärkten sind Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.“