Umlagen-Senkung für Wärmepumpenstrom nach EnFG § 22

Günstigerer Heizstrom für die Wärmepumpe durch reduzierte KWKG- und Offshore-Umlage

Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende und ihr Einsatz wird vom Gesetzgeber gezielt unterstützt. Wer mit einer Wärmepumpe klimafreundlich heizt und diese über einen separaten Zähler betreibt, kann nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) seine Stromkosten senken. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die KWKG- und Offshore-Umlage auf null reduziert – das heißt: Sie sparen so direkt bei jeder Kilowattstunde Heizstrom.


 

Preisvorteil beim Wärmestrom


Wenn Sie Strom für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe über einen separaten Zähler beziehen, können Sie nach §  22 EnFG von der Befreiung der KWKG- und Offshore-Umlage profitieren. 

Nach Erfüllung der Voraussetzungen und Bestätigung durch den Netzbetreiber werden diese beiden Umlagen für Ihren Wärmepumpenstrom auf 0,00 Ct/kWh reduziert.

Das bedeutet: Sie sparen bei jeder verbrauchten Kilowattstunde Heizstrom.


Ihre mögliche Ersparnis (alle Angaben netto)

Jahr Offshore-Umlage KWKG-Umlage Ersparnis
2025 0,816 ct/kWh 0,277 ct/kWh 1,093 ct/kWh
2026 0,941 ct/kWh 0,446 ct/kWh 1,387 ct/kWh

Beispiel: 

Bei einem jährlichen Wärmepumpenverbrauch von 6.000 kWh sparen Sie 

2025: 65,58 Euro netto | 78,04 Euro brutto
2026: 83,22 Euro netto | 99,03 Euro brutto

Voraussetzungen Umlagenbefreiung


Für die Umlagenbefreiung müssen folgende Bedinungen erfüllt sein:

  • Der Strom wird in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe in einem Privathaushalt oder Unternehmen verbraucht.
  • Die Wärmepumpe ist über einen separaten Zähler bzw. eigenen Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen.
  • Es handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission wegen unzulässiger Beihilfen.

Hinweise:

Die Umlagenbefreiung gilt ausschließlich für den separat gemessenen Wärmepumpenstrom. Für den normalen Haushaltsstrom findet die Befreiung keine Anwendung.

Die Weitergabe der Umlagenreduzierung erfolgt erst, wenn uns der zuständige Netzbetreiber die entsprechenden Umlagen nicht mehr berechnet.

 

Mitteilungspflichten & Fristen

1. Initialer Antrag

Für alle, die eine Umlagenverringerung nach § 22 EnFG in Anspruch nehmen wollen, ist einmalig und unverzüglich ein gesetzeskonformer Antrag beim Netzbetreiber (§ 52 EnFG) erforderlich.

Kunden der Stadtwerke Energie mit laufendem Wärmestromvertrag können den Antrag bequem über unser Online-Formular einreichen.

  • Formular ausfüllen und Voraussetzungen bestätigen.
  • Wir übermitteln Ihren Antrag dem zuständigen Netzbetreiber.

Ändern sich die von Ihnen bestätigten Voraussetzungen, ist darüber unverzüglich unter Angabe des Änderungszeitpunktes zu informieren.


2. Jährliche Verbrauchsmeldung

Alle, die von der Umlagenreduzierung profitieren wollen, müssen zusätzlich zur einmaligen Antragstellung dem zuständigen Netzbetreiber jährlich jeweils bis zum 31. März des auf die Verringerung der Umlagen folgenden Kalenderjahres gesetzlich vorgeschriebene Daten melden. So auch den Vorjahresverbrauch für die entsprechende Entnahmestelle (Kein Zählerstand!). 

Kunden der Stadtwerke Energie können ihre Daten bis zum 28. Februar bequem über unser Online-Formular übermitteln. Dieser Service gilt erstmalig für Verbräuche im Jahr 2026.

Umlagenreduzierung

Nachdem Sie den Antrag gestellt und die jährliche Verbrauchsmeldung übermittelt haben, prüft dies der Netzbetreiber und stellt die Umlagen bei positivem Ergebnis den Stadtwerken Energie nicht mehr in Rechnung.

Damit entfallen für Sie die KWKG- und die Offshore-Umlage für den jeweils gemeldeten Jahresverbrauch.


 

Unser Service: Wärmestromkunden der Stadtwerke Energie können hier ihre Anträge stellen

Wir kümmern uns um die Weiterleitung an den entsprechenden Netzbetreiber.

 

Antrag zur Umlagenbefreiung nach § 22 EnFG (einmalig)

Vertragspartner

Vertragsdetails / Verbrauchsstelle

Kontakt

Voraussetzungen:

  • Der Strom unter der angegebenen Zählernummer/Marktlokations-ID wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  • Die Wärmepumpe ist mit einem eigenen separaten Zähler, mit dem Netz verbundenen.
  • Ich/Wir bin/sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS).
  • Gegen mich/uns besteht/en keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.
Ihre Eingaben werden geprüft. Bitte haben sie einen Augenblick Geduld.

Mit * gekennzeichnete Felder bitte ausfüllen.

 

Verbrauchsmeldung zur Umlagenbefreiung nach § 22 EnFG (jährlich)

Vertragspartner

Vertragsdetails / Verbrauchsstelle

Verbrauchsdaten vorheriges Kalenderjahr (ab Kalenderjahr 2026)

Kontakt


 

Ihre Eingaben werden geprüft. Bitte haben sie einen Augenblick Geduld.

Mit * gekennzeichnete Felder bitte ausfüllen.


 

Änderungen melden

Änderungen, die sich im Rahmen der Voraussetzungen nach § 22 EnFG ergeben, melden Sie bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kunden- und Vertragsnummer, der Zählernummer und/oder Marktlokations-ID sowie dem Zeitpunkt, zu dem die Veränderung eingetreten ist unserem Kundenservice mit einer E-Mail an kundenservice@stadtwerke-jena.de