Umlagen-Senkung für Wärmepumpenstrom nach EnFG § 22
Günstigerer Heizstrom für die Wärmepumpe durch reduzierte KWKG- und Offshore-Umlage
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende und ihr Einsatz wird vom Gesetzgeber gezielt unterstützt. Wer mit einer Wärmepumpe klimafreundlich heizt und diese über einen separaten Zähler betreibt, kann nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) seine Stromkosten senken. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die KWKG- und Offshore-Umlage auf null reduziert – das heißt: Sie sparen so direkt bei jeder Kilowattstunde Heizstrom.
Preisvorteil beim Wärmestrom
Wenn Sie Strom für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe über einen separaten Zähler beziehen, können Sie nach § 22 EnFG von der Befreiung der KWKG- und Offshore-Umlage profitieren.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen und Bestätigung durch den Netzbetreiber werden diese beiden Umlagen für Ihren Wärmepumpenstrom auf 0,00 Ct/kWh reduziert.
Das bedeutet: Sie sparen bei jeder verbrauchten Kilowattstunde Heizstrom.
Ihre mögliche Ersparnis (alle Angaben netto)
| Jahr | Offshore-Umlage | KWKG-Umlage | Ersparnis |
| 2025 | 0,816 ct/kWh | 0,277 ct/kWh | 1,093 ct/kWh |
| 2026 | 0,941 ct/kWh | 0,446 ct/kWh | 1,387 ct/kWh |
Beispiel:
Bei einem jährlichen Wärmepumpenverbrauch von 6.000 kWh sparen Sie
2025: 65,58 Euro netto | 78,04 Euro brutto
2026: 83,22 Euro netto | 99,03 Euro brutto
Voraussetzungen Umlagenbefreiung
Hinweise: Die Umlagenbefreiung gilt ausschließlich für den separat gemessenen Wärmepumpenstrom. Für den normalen Haushaltsstrom findet die Befreiung keine Anwendung. Die Weitergabe der Umlagenreduzierung erfolgt erst, wenn uns der zuständige Netzbetreiber die entsprechenden Umlagen nicht mehr berechnet.
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Mitteilungspflichten & Fristen
1. Initialer Antrag
Für alle, die eine Umlagenverringerung nach § 22 EnFG in Anspruch nehmen wollen, ist einmalig und unverzüglich ein gesetzeskonformer Antrag beim Netzbetreiber (§ 52 EnFG) erforderlich.
Kunden der Stadtwerke Energie mit laufendem Wärmestromvertrag können den Antrag bequem über unser Online-Formular einreichen.
- Formular ausfüllen und Voraussetzungen bestätigen.
- Wir übermitteln Ihren Antrag dem zuständigen Netzbetreiber.
Ändern sich die von Ihnen bestätigten Voraussetzungen, ist darüber unverzüglich unter Angabe des Änderungszeitpunktes zu informieren.
2. Jährliche Verbrauchsmeldung
Alle, die von der Umlagenreduzierung profitieren wollen, müssen zusätzlich zur einmaligen Antragstellung dem zuständigen Netzbetreiber jährlich jeweils bis zum 31. März des auf die Verringerung der Umlagen folgenden Kalenderjahres gesetzlich vorgeschriebene Daten melden. So auch den Vorjahresverbrauch für die entsprechende Entnahmestelle (Kein Zählerstand!).
Kunden der Stadtwerke Energie können ihre Daten bis zum 28. Februar bequem über unser Online-Formular übermitteln. Dieser Service gilt erstmalig für Verbräuche im Jahr 2026.
Umlagenreduzierung
Nachdem Sie den Antrag gestellt und die jährliche Verbrauchsmeldung übermittelt haben, prüft dies der Netzbetreiber und stellt die Umlagen bei positivem Ergebnis den Stadtwerken Energie nicht mehr in Rechnung.
Damit entfallen für Sie die KWKG- und die Offshore-Umlage für den jeweils gemeldeten Jahresverbrauch.
Unser Service: Wärmestromkunden der Stadtwerke Energie können hier ihre Anträge stellen
Wir kümmern uns um die Weiterleitung an den entsprechenden Netzbetreiber.
Antrag zur Umlagenbefreiung nach § 22 EnFG (einmalig)
Verbrauchsmeldung zur Umlagenbefreiung nach § 22 EnFG (jährlich)
Änderungen melden
Änderungen, die sich im Rahmen der Voraussetzungen nach § 22 EnFG ergeben, melden Sie bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kunden- und Vertragsnummer, der Zählernummer und/oder Marktlokations-ID sowie dem Zeitpunkt, zu dem die Veränderung eingetreten ist unserem Kundenservice mit einer E-Mail an kundenservice@stadtwerke-jena.de
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