Dezember-Soforthilfe: Informationen für Fernwärmekunden der Stadtwerke Energie

29.11.2022, 14:16:34 | Stadtwerke Energie Jena-Pößneck | Pressemitteilungen | Marktsituation

Mit Blick auf die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen der Wärmekunden im Dezember 2022 informieren die Stadtwerke Energie ihre Fernwärmekunden zur Umsetzung der staatlichen Dezember-Soforthilfe.

Einmalige finanzielle Entlastung im Dezember
Die Stadtwerke Energie zahlen an ihre anspruchsberechtigten Fernwärmekunden im Monat Dezember einen einmaligen gesetzlich geregelten Kompensationsbetrag, den sie aus Bundesmitteln erstattet bekommt. Wer anspruchsberechtigt ist, regelt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Es entlastet unter anderem Fernwärmekunden, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen sowie Vermieter, bei denen die Abrechnung mehrerer Haushalte oder Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird und Wohnungseigentümergemeinschaften unabhängig vom Verbrauch.

Mieter erhalten Soforthilfe über die Nebenkostenabrechnung
Mieter in fernwärmeversorgten Gebäuden werden ebenfalls entlastet. Die Weitergabe der Entlastung erfolgt jedoch über den Vermieter wie im Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz geregelt.

Dezemberabschlag muss zunächst regulär gezahlt werden
Die Stadtwerke Energie weisen darauf hin, dass der Dezemberabschlag Fernwärme regulär gezahlt werden muss. Frank Müller, Leiter Vertrieb der Stadtwerke Energie: „Anders als bei Erdgaskunden, denen zur Kompensation der Dezember-Abschlag erlassen wird, müssen Fernwärmekunden ihre Abschläge wie vereinbart weiterzahlen. Anschließend erhalten sie noch im Dezember einen einmaligen pauschalen Entlastungsbetrag ausgezahlt, den wir für jeden Kunden separat nach den gesetzlichen Vorgaben berechnen.“ Bei der überwiegenden Zahl der Kunden wird die Kompensation 120 Prozent des Septemberabschlages betragen.

Gesetzliche Datenabfrage erforderlich
Damit die Bundesmittel an die Wärmeversorger ausgezahlt werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) als Beauftragten zur Prüfung eingesetzt. Die Stadtwerke Energie sind – wie alle anderen Wärmeversorger auch – verpflichtet, Daten ihrer anspruchsberechtigten Fernwärmekunden an die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft weiterzuleiten. Dazu gehören Angaben zu Namen, Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die Höhe der Abschlagszahlung im Monat September 2022 sowie die Liefermenge des Jahres 2021 bzw. des letzten Abrechnungszeitraumes. Frank Müller: „Alle unsere Fernwärmekunden erhalten dazu in den nächsten Wochen ein Schreiben von uns, in dem wir über die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Kompensationszahlung informieren. Gleichzeitig werden noch einmal alle an die PwC zu übermittelnden Daten abgefragt.“

Dezemberentlastung hoher Aufwand für Stadtwerke Energie
Ziel der Stadtwerke Energie ist es, dass alle entlastungsberechtigten Fernwärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmitteln für den Dezemberabschlag profitieren. Für die Stadtwerke Energie bedeutet die Umsetzung der Entlastung einen erheblichen internen Aufwand: Seit Ende Oktober arbeitet ein Projektteam daran, die Soforthilfen für ihre Kunden umzusetzen.
 
Weitere Informationen unter: www.stadtwerke-jena.de/energie/waerme-soforthilfe