Auch in der Ersatzversorgung sicher mit Erdgas versorgt

Wann greift die Ersatzversorgung?

Wenn Sie Erdgas aus dem Versorgungsnetz beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, erhalten Sie die Ersatzversorgung.

Das ist zum Beispiel

» bei Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten

» einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten

» wenn der Netzbetreiber Ihrem Lieferanten den Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag kündigt

» bei einem verzögerten Lieferantenwechsel
 

Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?

Der jeweilige Grundversorger ist auch für die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung zuständig.  In den entsprechenden Fällen gewährleistet dieser, dass Sie sicher und zuverlässig mit Erdgas versorgt werden.

Grundversorger sind wir in Jena, Pößneck und Döbritz, weil wir dort die überwiegende Zahl an Haushalten zuverlässig und sicher mit Erdgas versorgen. Dass wir die Versorgung in diesen Gebieten für alle sicherstellen, regelt das Energiewirtschaftsgesetz im § 36.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung endet spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn.

Sollten Sie bis dahin keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie danach automatisch im Rahmen der Grundversorgung weiter mit Energie. Das geschieht automatisch, ohne dass Sie die Grundversorgung gesondert anmelden müssen.

Das bieten wir Ihnen in der Ersatzversorgung

 

Transparenter Gaspreis

Staatliche Preisbestandteile und Netzentgelte
sind 1:1 im Gaspreis enthalten.

Sichere Versorgung

Unsere Kunden versorgen wir sicher
und zuverlässig mit Energie.

Naturprodukt

Erdgas ist ein Naturprodukt und verbrennt CO2-arm.*
 *Vergleich fossile Energieträger

Aktuelle Preise und Preisänderungen der letzten 6 Monate

Bitte beachten Sie, dass nach § 38 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anpassungen der Preise bei Änderung von kalkulatorischen Preisbestandteilen zum 1. und 15. eines Monats möglich sind.

Hinweis:
Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % läuft zum 31. März 2024 aus. Damit gilt ab 1. April 2024 wieder der reguläre Satz von 19 %.

Wer ist ein Haushaltskunde?

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Preise Ersatzversorgung für Haushaltskunden
gültig  

ab 1. Oktober 2023

download Preise (Mehrwertsteuer 7 %)

download Preise (Mehrwertsteuer 19 %)

Preisänderungen in den letzten 6 Monaten
gültig  
bis 30. September 2023 download Preise
Wer ist ein Nicht-Haushaltskunde?

Nicht-Haushaltskunden sind nach § 3 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt.

Preise Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
gültig  

ab 1. Oktober 2023

download Preise (Mehrwertsteuer 7 %)

download Preise (Mehrwertsteuer 19 %)

Preisänderungen in den letzten 6 Monaten
gültig  
bis 30. September 2023 download Preise