Ein- und Auszüge rechtzeitig melden
Wichtige Infos für Wohnungswirtschaft und Verwalter zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Zum 6. Juni 2025 treten gesetzliche Änderungen beim Wechsel des Stromanbieters in Kraft. Auf Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur ändern sich insbesondere technische Standards und Fristen beim Wechselprozess, die Auswirkungen auf An-, Ab- und Ummeldungen von Energieverträgen haben. Eine wesentliche Änderung beinhaltet, dass der technische Wechsel eines Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden sichergestellt werden soll.
Rechtliche Grundlage: Die Änderungen für einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ergeben sich aus dem § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und basieren auf der EU-Richtlinie 2019/944. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir keine rechtsbezogene Beratung anbieten.
Das sollten Sie beim Wohnungs- oder Eigentümerwechsel beachten
Um einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglich, bedarf es einer Information des Energieversorgers im Voraus zum Umzug.
Beachten Sie, das bestehende Laufzeiten und Kündigungsfristen für Energieverträge von der neuen Frist unberührt bleiben.
An- und Abmeldungen nur noch in die Zukunft
Bisher konnten Ein- und Auszüge bis zu sechs Wochen rückwirkend beim jeweiligen Energieversorger gemeldet und umgesetzt werden. Ab Juni 2025 ist dies nicht mehr möglich, da der Anbieterwechsel künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll. An-, Ab- und Ummeldungen können dann zeitlich nur noch zu einem Datum in der Zukunft erfolgen.
Frühzeitig Energieanbieter informieren
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf sollten alle relevanten Informationen für die An- und Abmeldungen im Voraus – idealerweise mindestens 2 Wochen vor Wohnungsübergabe – dem zuständigen Energieversorger übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere Ein- und Auszüge von Mietern sowie anstehende Leerstände.
Wichtige Daten für die Meldung
Teilen Sie diese Daten möglichst frühzeitig dem Versorger mit:
- Anschrift der Verbrauchsstelle
- Zählernummer oder Marktlokation
- Vor- und Nachname des Nutzers
- Alte und neue Adresse des Nutzers

Was passiert bei verspäteter Information des Anbieters?
Nicht rechtzeitig gemeldeter Auszug:
Der bisherige Mieter bzw. Nutzer bleibt bis zur endgültigen Ummeldung Vertragspartner des jeweiligen Versorgers und der Energieverbrauch sowie die daraus entstehenden Kosten werden weiter seinem Kundenkonto zugeordnet.
Verspätete Anmeldung:
Eine Ummeldung kann nur noch zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Rückwirkend kann also kein günstigerer Tarif mehr abgeschlossen werden. Bis dahin wird zu den vereinbarten Konditionen bzw. die Lieferstelle im Rahmen der Grundversorgung abgerechnet.
neuer Prozess wird auch für Gas umgesetzt
Zur Vereinfachung unserer internen Prozesse wenden wir diese Regelungen ab Juni auch auf unsere Erdgasverträge an. Sollten sich dadurch Herausforderungen ergeben, kommen Sie gern auf uns zu – wir finden gemeinsam eine Lösung.
laptop_mac
Ein- und Auszüge direkt online melden
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Umzüge bzw. An- und Abmeldungen von Verbrauchsstellen bequem frühzeitig und schnell bei uns zu melden.
local_library
Informieren Sie Mieter
Informieren Sie Ihre Mieter oder Nutzer zu den neuen Regelungen und weisen Sie auf rechtzeitige An- und Abmeldungen beim Energieversorger hin.
Download Download Information für Mieter
forum
Sie haben Fragen?
Unser Kundenservice ist gern für Sie da.